Anschober-Initiative bei Bundeskanzler Kurz, EU-Kommission und Europaparlament, damit endlich
durch EU-Regeln die wachsende Sicherheitsbedrohung durch Uralt- AKWs begrenzt wird - EuGH könnte bereits in
Kürze Präjudiz beschließen
Temelin/Brüssel/Wien/Linz (büro lr) - Am 8. März hat Umweltlandesrat Rudi Anschober den ersten
Zwischenbericht über die zunehmende Zahl an Laufzeitverlängerungen, durch die alte Atomkraftwerke vielfach
Jahrzehnte länger als bei Betriebsstart genehmigt am Netz bleiben dürfen, im Europaparlament der Öffentlichkeit
und Vertreter/innen von Zivilgesellschaft, Politik und EU- Kommission präsentiert. Diese erste internationale
Untersuchung der Auswirkungen der Laufzeitverlängerungen war von der "Allianz der Regionen für einen
schrittweisen europaweiten Atomausstieg" beim unabhängigen Netzwerk der Atomwissenschaftler/innen, INRAG
(International Nuclear Risk Assessment Group) in Auftrag gegeben und von 15 führenden Expert/innen aus sechs
Ländern erstellt worden.
Anschober: "Die Ergebnisse sind höchst alarmierend. Durch die Laufzeitverlängerungen und damit den
Betrieb von Uralt-AKWs entsteht ein signifikant höheres Sicherheitsrisiko. Keines der alten AKWs wäre
heute genehmigungsfähig und die Genehmigungsverfahren sind höchst intransparent, ohne Beteiligung der
Öffentlichkeit und ohne klare Regeln der EU: Europa, wir haben ein Problem!" In den nächsten Monaten
wird nun die Studie auch auf Basis von Anregungen aus der gestrigen Fachdiskussion noch weiterentwickelt und finalisiert.
Im November wird Anschober das Endergebnis der Gesamtstudie in Brüssel präsentieren und einen Gesprächsprozess
mit Europaparlament und EU-Kommission starten.
Anschober: "Wir wollen klare Regeln der EU, die die Laufzeitverlängerungen begrenzen und kontrollieren.
Einerseits eine Obergrenze von maximal 40 Jahren für den Betrieb von AKWs und andererseits die verpflichtende
Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, wie dies derzeit bei
Neugenehmigungen der Fall ist, auch bei Anträgen zur Laufzeitverlängerung."
Derzeit wird eine derartige grenzüberschreitende UVP im Fall der Laufzeitverlängerung beim belgischen
Risiko-AKW Doel 1 & 2 von NGOs eingeklagt.
Die Chancen stehen gut, dass dies vom EuGH in den nächsten Monaten auch so beschieden wird. Gelingt dies,
dann ist es ein Grundsatzurteil für die ganze EU. Laufzeitverlängerungen werden meist nach Ablauf einer
Betriebsgenehmigung von 30 oder
40 Jahre beantragt, im Fall des AKW Temelin könnte dies aufgrund der kürzeren Betriebsgenehmigung bereits
deutlich früher, Mitte 2020, der Fall sein. Der Betrieb des ersten Reaktorblocks in Temelin ist bis 12. Oktober
2020 durch die Atomaufsichtsbehörde genehmigt. Den Antrag für eine Laufzeitverlängerung hat der
Betreiber daher nach viel kürzerer Betriebszeit spätestens am 14. Juli 2020 einzureichen.
Anschober: "Es muss unser Ziel sein, dass dieser Antrag dann schon nach den neuen Regeln der EU erfolgt und
dafür eine grenzüberschreitende UVP durchgeführt wird."
Abschließend appelliert Anschober in einem Schreiben an den Bundeskanzler, dass sich die Bundesregierung
innerhalb der EU für diese neuen Regeln für eine Begrenzung und Kontrolle der Laufzeitverlängerungen
engagiert. "Hier kann sich die Bundesregierung einmal tatsächlich für die Entschärfung einer
echten Sicherheitsbedrohung engagieren."
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