Anschober: Für Mitte 2020 plant Temelin-
 Betreiber Antrag auf Laufzeitverlängerung

 

erstellt am
08. 03. 19
13:00 MEZ

Anschober-Initiative bei Bundeskanzler Kurz, EU-Kommission und Europaparlament, damit endlich durch EU-Regeln die wachsende Sicherheitsbedrohung durch Uralt- AKWs begrenzt wird - EuGH könnte bereits in Kürze Präjudiz beschließen
Temelin/Brüssel/Wien/Linz (büro lr) - Am 8. März hat Umweltlandesrat Rudi Anschober den ersten Zwischenbericht über die zunehmende Zahl an Laufzeitverlängerungen, durch die alte Atomkraftwerke vielfach Jahrzehnte länger als bei Betriebsstart genehmigt am Netz bleiben dürfen, im Europaparlament der Öffentlichkeit und Vertreter/innen von Zivilgesellschaft, Politik und EU- Kommission präsentiert. Diese erste internationale Untersuchung der Auswirkungen der Laufzeitverlängerungen war von der "Allianz der Regionen für einen schrittweisen europaweiten Atomausstieg" beim unabhängigen Netzwerk der Atomwissenschaftler/innen, INRAG (International Nuclear Risk Assessment Group) in Auftrag gegeben und von 15 führenden Expert/innen aus sechs Ländern erstellt worden.

Anschober: "Die Ergebnisse sind höchst alarmierend. Durch die Laufzeitverlängerungen und damit den Betrieb von Uralt-AKWs entsteht ein signifikant höheres Sicherheitsrisiko. Keines der alten AKWs wäre heute genehmigungsfähig und die Genehmigungsverfahren sind höchst intransparent, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne klare Regeln der EU: Europa, wir haben ein Problem!" In den nächsten Monaten wird nun die Studie auch auf Basis von Anregungen aus der gestrigen Fachdiskussion noch weiterentwickelt und finalisiert. Im November wird Anschober das Endergebnis der Gesamtstudie in Brüssel präsentieren und einen Gesprächsprozess mit Europaparlament und EU-Kommission starten.

Anschober: "Wir wollen klare Regeln der EU, die die Laufzeitverlängerungen begrenzen und kontrollieren. Einerseits eine Obergrenze von maximal 40 Jahren für den Betrieb von AKWs und andererseits die verpflichtende Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, wie dies derzeit bei Neugenehmigungen der Fall ist, auch bei Anträgen zur Laufzeitverlängerung."


Derzeit wird eine derartige grenzüberschreitende UVP im Fall der Laufzeitverlängerung beim belgischen Risiko-AKW Doel 1 & 2 von NGOs eingeklagt.

Die Chancen stehen gut, dass dies vom EuGH in den nächsten Monaten auch so beschieden wird. Gelingt dies, dann ist es ein Grundsatzurteil für die ganze EU. Laufzeitverlängerungen werden meist nach Ablauf einer Betriebsgenehmigung von 30 oder
40 Jahre beantragt, im Fall des AKW Temelin könnte dies aufgrund der kürzeren Betriebsgenehmigung bereits deutlich früher, Mitte 2020, der Fall sein. Der Betrieb des ersten Reaktorblocks in Temelin ist bis 12. Oktober 2020 durch die Atomaufsichtsbehörde genehmigt. Den Antrag für eine Laufzeitverlängerung hat der Betreiber daher nach viel kürzerer Betriebszeit spätestens am 14. Juli 2020 einzureichen.

Anschober: "Es muss unser Ziel sein, dass dieser Antrag dann schon nach den neuen Regeln der EU erfolgt und dafür eine grenzüberschreitende UVP durchgeführt wird."

Abschließend appelliert Anschober in einem Schreiben an den Bundeskanzler, dass sich die Bundesregierung innerhalb der EU für diese neuen Regeln für eine Begrenzung und Kontrolle der Laufzeitverlängerungen engagiert. "Hier kann sich die Bundesregierung einmal tatsächlich für die Entschärfung einer echten Sicherheitsbedrohung engagieren."

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

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