Gesetz über die Wahrnehmung der konsularischen Aufgaben
Wien (bka) - Außenministerin Karin Kneissl berichtete am 6. März beim Ministerrat über
die bevorstehenden Änderungen beim Konsulargesetz. "Nachdem sich der konsularische Schutz völkergewohnheitsrechtlich
immer mehr verdichtet hat, erfüllen wir nun mit dem Konsulargesetz eine Richtlinie aus dem Jahr 2015. Es geht
dabei um die Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern
von allen Mitgliedstaaten der EU", erklärte die Bundesministerin den Vortrag an den Ministerrat. Damit
ermögliche man eine verdichtete, verbesserte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedern, die in der Praxis
bereits gehandhabt werde, in Gesetzesform.
Der Entwurf dieses Bundesgesetzes sieht vor, dass die Gewährung konsularischen Schutzes abgelehnt werden kann,
wenn dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet würde. "In den letzten Wochen
haben wir diesen konsularischen Schutz vor dem Hintergrund der vermehrten Rückkehr von IS-Kämpfern im
Sinne der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt", erläuterte Kneissl. Bundeskanzler
Sebastian Kurz ergänzte, dass das Konsulargesetz dazu gedacht sei, "Österreicherinnen und Österreicher
zu unterstützen, die im Ausland in Not geraten und unsere Unterstützung verdienen." Es werde zu
Adaptierungen des Gesetzes kommen, "für Menschen, die sich terroristischen Organisationen anschließen
gibt es keine Hilfe." Diese Personen hätten keinen Anspruch auf den Beistand Österreichs, so der
Kanzler.
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