Löger: „Werden organisierten internationalen Steuerbetrug aus Österreich verbannen“
– „Das ist ein Kampf gegen organisierten Betrug am Staat zum Schutz der ehrlichen Steuerzahler und redlichen Wirtschaft.“
Wien (bmf) - „Die Steuereinnahmen sind heute von Betrügern bedroht, die vor allem organisiert, international
und digital tätig sind. Das hat begonnen mit Umsatzsteuer-Karussellbetrug, Cum-Ex, Geldwäsche und geht
bis zu Betrug mit e-Commerce oder Kryptowährungen. Das Betrugsmuster ändert sich dauernd. Vor allem dann
wenn der Betrug zum Geschäftsmodell wird, sprechen wir von organisierter Kriminalität. Die ist nicht
nur bei Gewaltverbrechen sondern auch bei Finanzdelikten völlig inakzeptabel“, sagte Finanzminister Hartwig
Löger am 7. März einleitend bei der Pressekonferenz.
„Ich will sicherstellen, dass wir den organisierten internationalen Steuerbetrug aus unserem Land verbannen und
sich internationale Betrugsfirmen von Österreich fern halten“, sagte der Finanzminister bei der Erstpräsentation
des neuen „Anti-Steuerbetrugspakets“. Löger erklärte dabei, dass er den Kampf gegen organisierten Betrug
am Staat zum Schutz der ehrlichen Steuerzahler und redlichen Wirtschaft hiermit verschärfen wolle. „Die, die
ehrlich ihre Steuern zahlen, dürfen nicht die Dummen sein. Wir können nicht zulassen, dass Betrüger
sich auf Kosten der ehrlichen Steuerzahler bereichern“, so Löger weiter.
Maßnahmenpaket „Anti-Steuerbetrug“
Ad-hoc bündelt Finanzminister Hartwig Löger alle Betrugsbekämpfungseinheiten in einer Stelle; dem
„Amt für Betrugsbekämpfung“. Eine Einheit mit mehr als 800 Mitarbeitern aus Steuerfahndung, Finanzpolizei
und den Finanzstrafbehörden. Noch im zweiten Quartal wird der Finanzminister hierzu ein Gesetz in Begutachtung
schicken. Ab 01. Jänner 2020 soll das „Amt für Betrugsbekämpfung“ seine Arbeit aufnehmen.
Finanzminister Hartwig Löger hat außerdem angekündigt einen Expertenrat „Anti-Steuerbetrug“ einzusetzen,
um bis zum Sommer gemeinsam mit dem Justizministerium von Betrügern ausgenützte Gesetzeslücken zu
schließen. Darüber hinaus sollen schärfere Gesetze Betrüger abschrecken. „Ziel ist, dass kein
Betrüger ungeschoren davon kommt. Daher wollen wir beispielsweise die Strafbarkeit bei der Täuschung
von Finanzbehörden im Finanzstrafrecht gesetzlich verankern, um rasch sanktionieren zu können“, sagt
Finanzminister Hartwig Löger.
„Strafen alleine werden das Problem allerdings nicht lösen. Denn bestraft werden kann nur der, der auch erwischt
wird. Um das zu schaffen, setzen wir jetzt auf neue technische Wege, die uns der hohe Digitalisierungsgrad des
BMF ermöglicht. Mittels „Predictive Analytics“ kommen wir von der Beantwortung der Ursprungsfrage „Was ist
passiert?“ zur Beantwortung der Frage „Was wird passieren?“. Im Vollausbau dieser Technologie können wir sogar
im Entstehen des Betrugs ansetzen, ihn nicht durchgehen lassen und sanktionieren. Das ist die Art von Abschreckung,
die einen Betrüger zum Nachdenken bringt“, kündigt Finanzminister Hartwig Löger den verstärkten
Einsatz des „Predictive Analytics Competence Center“ („PACC“) im Kampf gegen Steuerbetrug an.
Bericht „Cum-Ex“
Finanzminister Hartwig Löger sieht mit dem Maßnahmenpaket „Anti-Steuerbetrug“ die richtige Antwort auf
Betrugsmuster wie „Panama-Papers“, „Paradise Papers“ oder „Cum-Ex“. Ein vom BMF eingerichtetes Spezialteam hat
einen Bericht fertiggestellt, mit dem Details zu „Cum-Ex“ weiter aufgearbeitet werden konnten. Dieser wurde bereits
an die Finanzprokuratur sowie an die Staatsanwaltschaft übermittelt, um den Sachverhalt zu prüfen und
juristische Schritte einzuleiten.
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Finanzprokuratur beziffert zwischen 2011 und 2013 einen Schaden von 108 Mio. Euro
Bis 2013, aber vor allem ab 2011, wurde das Steuerbetrugsmodell „Cum-Ex“ in Österreich angewandt. Das
Bundesministerium für Finanzen hat die potenziellen Schadensfälle erhoben und in einem Bericht festgehalten.
Mediale Spekulationen in 2018, wonach sich der Schaden in Österreich auf mehrere hundert Millionen Euro beläuft,
bewahrheiten sich nicht. Die wichtigsten Ergebnisse haben Finanzprokurator Präsident Wolfgang Peschorn und
Generalsekretär im Justizministerium Christian Pilnacek in einem Pressetermin präsentiert.
Bei einem Cum-Ex Betrug wollen sich zwei Antragsteller die Kapitalertragsteuer (KESt) von der Finanz zurückholen,
obwohl sie nur einem zusteht. In anderen Worten, werden bei einem Cum-Ex Betrug Aktien mit Dividendenberechtigung
(Cum-Dividende) kurz vor dem Dividendenstichtag verkauft, allerdings ohne Dividendenberechtigung (Ex-Dividende)
nach dem Termin des Dividendenstichtags geliefert und sowohl Verkäufer als auch Käufer lassen sich die
KESt rückerstatten. Schlussfolgernd kam es bei der Antragstellung auf Rückerstattung der Kapitalertragssteuer
zu unberechtigten Auszahlungen. Kurzum: Es wurde mehr Kapitalertragssteuer durch den Staat rückerstattet,
als entrichtet wurde. Das komplexe Konstrukt hat es dem Finanzamt nahezu verunmöglicht, die betrügerischen
Absichten beim Antrag nachzuvollziehen.
Nach Bekanntwerden des Steuerbetrugsmodells in 2013 hat das Bundesministerium für Finanzen sofort einen Auszahlungsstopp
verhängt, wodurch ein Schaden von 38 Millionen abgewendet werden konnte. In weiterer Folge wurden legistische
Änderungen beschlossen und ein eigenes Team für Kapitalertragssteuer-Erstattungsanträge eingerichtet,
um diesen Betrug einzudämmen. Im Bericht wird der „potenzielle Schaden“ in den Jahren 2011 bis 2013 auf 108
Mio. Euro eingegrenzt.
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