Wien (bmi) - Die Bundesregierung einigte sich beim Ministerrat am 6. März 2019 auf die von Innenminister
Herbert Kickl präsentierte Sicherungshaft. Demnach sollen Beamte des "Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen"
(BFA) die Sicherungshaft über potenziell gefährliche Asylwerber verhängen, binnen 48 Stunden folgt
dann eine richterliche Einschätzung.
"Heute ist ein guter Tag für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung; und es ist ein
weniger guter Tag für diejenigen, die vielleicht als tickende Zeitbomben ein Schutzsystem, das wir auf verschiedenen
Ebenen etabliert haben, ausnutzen möchten, um ihre kriminellen Energien dann sozusagen ungehemmt ausleben
zu können", sagte Innenminister Herbert Kickl am 6. März 2019 beim Pressefoyer des Ministerrates
im Bundeskanzleramt. "Mit den heute im Ministerrat beschlossenen Regelungen zur Sicherungshaft schließen
wir eine rechtliche Lücke, die im Fall Dornbirn bedauerlicherweise ein Menschenleben gekostet hat", sagte
Kickl.
Unmittelbar nach den tragischen Ereignissen in Dornbirn habe der Innenminister eine Analyse in Auftrag gegeben,
die klar gezeigt habe: "Die Behörden hatten hier keine andere Möglichkeiten zu handeln, weil in
diesem Fall sowohl die Schubhaft als auch die U-Haft nicht gegriffen haben", sagte Kickl.
"Was jetzt vorliegt, ist der Lückenschluss im Gesetz, um hier wieder einen Beitrag zur Sicherheit der
österreichischen Bevölkerung zu leisten. Die heute beschlossene Sicherungshaft steht unter dem Motto
'Sicherungshaft für Gefährder statt Sicherheit vor Haft für Gefährder'. Ich freue mich, dass
wir heute diese gemeinsame Regelung gefunden haben", sagte Kickl.
Konkrete Ausgestaltung der Sicherungshaft
Konkret handle es sich dabei um eine Änderung des Verfassungsgesetzes zur Personenfreizügigkeit. Geplant
ist die Sicherungshaft für Asylwerber, die "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen",
sagte Kickl.
Das Modell der Regierung zur Sicherungshaft sehe vor, dass die Festnahme über eine Anordnung des BFA erfolgt.
Danach müsse innerhalb von 48 Stunden eine Erstbeurteilung über die Rechtmäßigkeit durch einen
Richter des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgen. "Das geschieht natürlich alles im Einklang mit österreichischen
Gesetzen, der Menschenrechtskonvention sowie dem Europarecht", sagte der Innenminister.
Binnen zweier Wochen habe dann eine endgültige Einschätzung über die Rechtmäßigkeit sowie
über eine allfällige Fortführung der Haft zu erfolgen. "Dabei soll auch überprüft
werden, ob nicht gelindere Mittel ausreichen, oder es komplementärer Maßnahmen wie etwa einer Deradikalisierung
bedarf", sagte der Innenminister.
Der Vorschlag zur Sicherungshaft werde nun der Opposition vorgelegt. "Ich bin zuversichtlich, die für
eine Verfassungsmehrheit nötige Zustimmung der Opposition zu bekommen", sagte Kickl. "Ich hoffe,
dass es Unterstützung der Opposition gibt, um Österreich einen kleinen Schritt sicherer zu machen, damit
sich solche Fälle wie in Dornbirn nicht wiederholen können."
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