Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofes bestätigt Bescheid des Landes Salzburg
Salzburg (lk) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. März den positiven Bescheid des Landes
Salzburg zur 380-kV-Freileitung aus dem Dezember 2015 bestätigt. „Das Urteil nehmen wir zur Kenntnis. Das
Bundesverwaltungsgericht hat die Interessensabwägung im Verfahren des Landes Salzburg als korrekt befunden“,
erklärten dazu Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn und Landesrat Josef Schwaiger.
Zugleich ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes die Bestätigung des Behördenverfahrens durch
die Salzburger Landesregierung. „Die Leitung war in erster Instanz äußerst umfassend, sorgfältig
und korrekt geprüft worden. Als Umweltreferent des Landes werde ich jedenfalls darauf achten, dass der Projektbetreiber
alle Auflagen erfüllt. Es ist aber davon auszugehen, dass die betreffenden Gemeinden und Bürgerinitiativen
nun weitere Rechtsmittel einlegen werden. Diese können dann eine aufschiebende Wirkung haben, was den Baubeginn
verzögern könnte“, betonte Schellhorn und sein Regierungskollege Josef Schwaiger ergänzt: „Eine
Teilverkabelung wäre uns lieber gewesen, war aber nicht Gegenstand der Verfahrens, weil die Leitung nicht
als Kabel eingereicht worden war.“
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