380-kV-Freileitung in zweiter Instanz bewilligt

 

erstellt am
06. 03. 19
13:00 MEZ

Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofes bestätigt Bescheid des Landes Salzburg
Salzburg (lk) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. März den positiven Bescheid des Landes Salzburg zur 380-kV-Freileitung aus dem Dezember 2015 bestätigt. „Das Urteil nehmen wir zur Kenntnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Interessensabwägung im Verfahren des Landes Salzburg als korrekt befunden“, erklärten dazu Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn und Landesrat Josef Schwaiger.

Zugleich ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes die Bestätigung des Behördenverfahrens durch die Salzburger Landesregierung. „Die Leitung war in erster Instanz äußerst umfassend, sorgfältig und korrekt geprüft worden. Als Umweltreferent des Landes werde ich jedenfalls darauf achten, dass der Projektbetreiber alle Auflagen erfüllt. Es ist aber davon auszugehen, dass die betreffenden Gemeinden und Bürgerinitiativen nun weitere Rechtsmittel einlegen werden. Diese können dann eine aufschiebende Wirkung haben, was den Baubeginn verzögern könnte“, betonte Schellhorn und sein Regierungskollege Josef Schwaiger ergänzt: „Eine Teilverkabelung wäre uns lieber gewesen, war aber nicht Gegenstand der Verfahrens, weil die Leitung nicht als Kabel eingereicht worden war.“

 

 

 

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