Wien (bka) - Der Ministerrat hat am 13. März das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschlossen. Mit der
Mindestsicherung Neu führt die Bundesregierung ein bundeseinheitliches, treffsichereres und gerechteres Sozialhilfe-System
ein. Hilfe zur Selbsthilfe fördern – besonders schützenswerte Personengruppen werden besser gestellt
Beim Pressefoyer nach dem Ministerrat skizzierte der Bundeskanzler gemeinsam mit Vizekanzler Heinz-Christian
Strache, Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und VP-Klubobmann August Wöginger die Eckpunkte der Mindestsicherungsreform.
"Die Mindestsicherung ist ein wichtiges Projekt, das wir nun erfolgreich abgeschlossen haben. Die Reform ist
dringend notwendig, da wir eine massive Zuwanderung in unser System haben. Seit 2012 ist die Zahl der Bezieherinnen
und Bezieher stark angestiegen. Daher legen wir nun mit dem Sozialhilfegrundsatzgesetz ein Paket vor, das ein faires
und gerechtes System mit Arbeitsanreizen vorsieht", so der Bundeskanzler. "Unser Ziel ist es, dass die
Menschen, die einen Beitrag leisten können, dies tun und arbeiten gehen. Wir brauchen auf der anderen Seite
ein starkes Sozialsystem, um Personen, die wirklich unsere Hilfe benötigen, unterstützen zu können."
Einzelne Gruppen wie Menschen mit Behinderung, und alleinerziehende Personen seien besonders schützenswert,
daher würden sie mehr an Leistungen erhalten.
"Mit der Reform wollen wir die Anreize für die Zuwanderung ins System reduzieren. Wer nicht Deutsch lernt
und sich daher nicht in den Arbeitsmarkt integrieren kann, erhält auch nicht die volle Leistung. Mit der Reform
wird ein Anreiz geschaffen, die deutsche Sprache zu erlernen", betonte Sebastian Kurz. "Wir wollen nicht,
dass die Menschen abhängig sind, sondern dass möglichst viele in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Geholfen werden muss jenen, die sich nicht selbst helfen können. Christlich-sozial ist das, was stark macht,
nicht das, was in Abhängigkeit hält und schwach macht", sagte der Bundeskanzler.
Integration und Arbeitsbereitschaft fördern
Vizekanzler Heinz-Christian Strache betonte, dass es wichtig sei, vor allem die Deutschkenntnisse von Migranten
zu forcieren und zu unterstützen. Das sei eine wesentliche Voraussetzung im Sinne einer positiven Integration.
"Die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz ist die Grundvoraussetzung für den Bezug von Leistungen. Die Sozialhilfe
wird für maximal 12 Monate gewährt, danach muss erneut ein Antrag gestellt werden." Besonders erfreut
zeigte sich der Vizekanzler darüber, dass in Zukunft Alleinerziehenden pro Kind ein Zuschlag von bis zu 103,50
Euro gewährt wird. Personen mit Behinderung erhalten einen Zuschlag von 155 Euro monatlich. Dieser muss von
den Ländern verpflichtend ausbezahlt werden. "Die Sozialhilfe bringt mehr Fairness und Gerechtigkeit.
Zusätzliche Sozialleistungen wie etwa die Familienbeihilfe bleiben natürlich erhalten und machen Österreich
zu einem familienfreundlichen Land", versicherte Strache.
Sozialministerin Beate Hartinger-Klein zeigte sich erfreut, dass die Reform nach jahrzehntelanger Diskussion endlich
durchgeführt werde. "Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bringt faire, effiziente und harmonisierte Lösungen.
Wir wollen nicht, dass die Menschen in Abhängigkeit verharren, sondern ein Modell schaffen, durch das sie
wieder selbständig und ohne staatliche Hilfe leben können. Durch die bundesweite Harmonisierung schaffen
wir verbindliche Rahmenbedingungen mit einer höheren Verbindlichkeit für die Länder. Gleichzeitig
geben wir den Ländern in ihrer Ausführungsgesetzgebung aber einen enorm großen Freiraum innerhalb
dieses Rahmens", hielt die Bundesministerin fest. Das Gesetz enthalte eine Reihe von Kann-Bestimmungen, um
den Ländern eine bestmögliche regionale Ausführungsgesetzgebung zu ermöglichen. Kern der Reform
sei es, dass die volle Leistung nur jenen Personen gebühre, die willig seien, ihren Beitrag zu leisten.
Hartinger-Klein informierte gemeinsam mit dem Vizekanzler auch darüber, dass der volle Vermögenszugriff
nicht komme. "Die Schonfrist auf Wohneigentum bleibt geschützt und für 3 Jahre unangetastet."
Klubobmann August Wöginger hielt in seinem Statement fest, dass die Reform der Sozialhilfe ein Leuchtturmprojekt
dieser Regierung sei und als Sprungbrett zurück in die Arbeitswelt dienen müsse.
Vier Millionen Euro Soforthilfe aus dem AKF
Der Bundeskanzler informierte zudem über die Bereitstellung von vier Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds
(AKF) für die hilfsbedürftigen Menschen in Jordanien, Libyen und Syrien. "Mit den Mitteln unterstützen
wir Organisationen wie das Rote Kreuz und UNHCR, um den Menschen vor Ort zu helfen und bessere Lebensbedingungen
durch Entminung und Kampfmittelräumung zu schaffen", so Sebastian Kurz.
Bioökonomie-Strategie für besseren Klimaschutz
Bundesministerin Elisabeth Köstinger und Bundesminister Heinz Faßmann erläuterten vor dem Ministerrat
ein Projekt zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie, das in der heutigen Regierungssitzung präsentiert
wurde: "Das Bildungs- und Wissenschaftsministerium, das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
sowie das Infrastrukturministerium haben gemeinsam eine Bioökonomie-Strategie ausgearbeitet. Denn diesem Bereich
kommt in Hinblick auf den Klimaschutz eine große Bedeutung zu", so Köstinger. Es handle sich dabei
um eines der Leuchtturmprojekte aus der Mission 2030, der Klima- und Energiestrategie der Bundesregierung. Im Zuge
der Erarbeitung der Bioökonomie-Strategie habe man zwei Online-Konsultationen unter Beteiligung von rund 2
000 Expertinnen und Experten abgehalten. Zudem habe sich auch eine Fachkonferenz im Rahmen des österreichischen
EU-Ratsvorsitzes diesem Thema gewidmet.
"Es geht uns maßgeblich darum, den Weg hin zu einer erdölfreien Gesellschaft, basierend auf erneuerbaren
Energien, aufzuzeigen. Wir wollen dabei die Potentiale in Kooperation mit österreichischen Unternehmen und
Start-ups nutzen", so die Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus. "Gerade auch für die
Wissenschaft sind Fragen rund um geschlossene und biobasierte Kreisläufe ein wichtiger Forschungsbereich",
so Wissenschaftsminister Faßmann, der den Beitrag der österreichischen Universitäten und Forschungseinrichtungen
dazu hervorhob. Den Bereich der Umweltforschung gelte es noch weiter zu forcieren. Bis Herbst 2019 soll ein konkreter
Aktionsplan zur schrittweisen Umsetzung der Bioökonomie-Strategie ausgearbeitet werden.
AKW Mochovce – Sicherheitsbedenken wird nachgegangen
"Klimaschutz und Energiefragen sind der Bundesregierung ein großes Anliegen, wobei uns wichtig ist,
dass die Energiewende ohne Atomkraft gelingt", so Köstinger. Österreich stehe der Nutzung von Kernkraft
weiterhin sehr kritisch gegenüber. Derzeit sei man in Kontakt mit der slowakischen Regierung und den Behörden,
um "fundamentalen Sicherheitsbedenken" gegenüber der Inbetriebnahme der Reaktorblöcke 3 und
4 des AKW Mochovce nachzugehen. "Von Seiten Österreichs wurde bereits ein UVP-Verfahren angestrengt und
bewilligt. Mit dem heutigen Beschluss im Ministerrat wird die slowakische Regierung nun aufgefordert, zu den Sicherheitsbedenken
Stellung zu nehmen und Transparenz zu gewährleisten", erläuterte die Nachhaltigkeitsministerin.
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