Bundesregierung nimmt sich der Problematik an
Eisenstadt (büro lr) - Im Burgenland wurde das Tourismusgesetz bereits im Oktober letzten Jahres hinsichtlich
der Eintragungspflicht von Buchungsplattformen ergänzt und optimiert. Nun wird an einer bundesweiten Lösung
gearbeitet. Im Burgenland hat man mit dem Landtagsbeschluss vom Oktober 2018 veranlasst, dass Buchungsplattformen
nach dem E-Commerce-Gesetz in das Tourismusgesetz aufgenommen werden, sodass Anbieter wie Airbnb oder Booking.com
ihre Vertragspartner (Beherberger) bei der jeweiligen Gemeinde melden müssen. Daraus folgt, dass nicht mehr
an der Gemeinde und der Finanz vorbei vermietet werden kann.
Bis 2020 soll nun eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze
den Behörden bekannt geben müssen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus eine bundesweite Registrierungspflicht
für alle Privatvermieter über jene Online-Plattformen.
Bei Verstoß droht ein Finanzstrafverfahren.
Tourismuslandesrat Alexander Petschnig: „Es zeigt sich erneut, dass die burgenländische Landesregierung
hier schon vor Monaten eine Problemstellung erkannt und dementsprechend gehandelt hat. Das Burgenland verfügt
über das modernste und zeitgemäßeste Tourismusgesetz! Ich danke der Bundesregierung für ihre
Lösung des Problems und bin über die nunmehr geschaffene Ehrlichkeit und Fairness im Wettbewerb der Beherberger
sehr erfreut!“
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