Vom 25. März bis 1. April 2019 können die zwei Volksbegehren "Für verpflichtende
Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung" unterschrieben werden
Wien (bmi) - Auf Initiative von Innenminister Herbert Kickl findet vom 25. März bis 1. April 2019 eine
"Woche der direkten Demokratie" statt, in der die Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen"
und "CETA-Volksabstimmung" unterstützt werden können.
"Mir ist die Teilnahme der Österreicherinnen und Österreicher an demokratischen Prozessen und Entscheidungen
sehr wichtig", sagte Innenminister Herbert Kickl. "Aus diesem Grund habe ich mich dafür eingesetzt,
vom 25. März bis 1. April 2019 eine 'Woche der direkten Demokratie' zu initiieren, damit sich möglichst
viele Österreicherinnen und Österreicher an dieser Form der direkten Demokratie beteiligen."
Im Eintragungszeitraum vom 25. März bis 1. April 2019 haben Bürgerinnen und Bürger online sowie
in jeder beliebigen Gemeinde oder in einem Magistrat in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale die
Möglichkeit, die beiden aufliegenden Volksbegehren zu unterschreiben und somit aktiv an demokratischen Prozessen
in Österreich mitzuwirken.
Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 25. März bis 1. April 2019 unterschrieben werden:
- • Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen",
- • Volksbegehren "CETA-Volksabstimmung".
Callcenter des Innenministeriums
Für Fragen zu den Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Callcenter des
Innenministeriums zur Verfügung. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 geben die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Callcenters an folgenden Tagen Auskunft zu den Volksbegehren:
• 22. März 2019, 7:30 Uhr bis 17 Uhr,
• 25. März bis 1. April 2019, von 7:30 Uhr bis 20 Uhr.
Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26-2700 erreicht werden.
Die vorläufigen Ergebnisse der beiden Volksbegehren werden am 1. April 2019 nach Ende des Eintragungszeitraumes
um 20:15 Uhr unter dem Link https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx
bekannt gegeben.
Zur Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
Alle Informationen zu den Volksbegehren und den Eintragungsmöglichkeiten finden Sie unter https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx.
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