Stadtentwicklung: Modern & nachhaltig – Förderung für Gründächer &
Entsiegelung
Eisenstadt (magistrat) Im Sinne der modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung legt Bürgermeister Thomas
Steiner dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung die Bodenschutzrichtlinie zur Beratung und Beschlussfassung
vor.
Die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt umfasst eine Bodenfläche von rund 43 km², die folgendermaßen
gewidmet bzw. genutzt wird:
- 37,03% Äcker
- 32,10% Wald
- 10,57% Weingärten
- 5,86% Gärten
- 2,72% Baufläche
- 0,51% Gewässer
- 11,21% Sonstige Flächen
Daraus lässt sich erkennen, dass grundsätzlich mit einem unserer wichtigsten Güter und Lebensgrundlage,
dem Boden, schonend umgegangen wird. Zum Schutz von landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es das Burgenländische
Bodenschutzgesetz.
"Es liegt in der Verantwortung der Politik, aber auch in der Eigenverantwortung der Bürger, den Eisenstädter
Boden und seine Funktionen möglichst schonend einzusetzen. Als Grundlage hierfür soll eine Bodenschutzrichtlinie
für Eisenstadt für den Schutz des Bodens und seiner Funktionen beschlossen werden", erläutert
Bürgermeister Thomas Steiner
Die Bodenschutzrichtlinie im Detail
Innenentwicklung vor Außenentwicklung: Bauliche Entwicklungsvarianten im Bestand sollen vor Entwicklungen
am Siedlungsrand der Vorzug gegeben werden.
Keine großflächigen Neuwidmungen ohne Anwendung der STEP-Verfahren: Im Fall von großflächigen
Widmungsansuchen sollen die qualitätssichernden Verfahren des STEP Anwendung finden (Einrichtung einer Untersuchungszone,
Interessensabwägung, Planungsverfahren).
Anwendung der STEP-Verfahren bei Verschiebungen der temporären Siedlungsgrenze: Eine Verschiebung der temporären
Siedlungsgrenze im Süden, Südwesten und Südosten Eisenstadts ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Sie kann allenfalls nur durch die Anwendung der qualitätssichernden STEP-Verfahren (Einrichtung einer Untersuchungszone,
Interessensabwägung, Planungsverfahren) geändert werden.
Einhaltung der dauerhaften Siedlungsgrenze: Die Siedlungsgrenze im Norden, Nordwesten und Nordosten Eisenstadts
bildet dauerhaft den Rahmen für die räumliche Entwicklung des Siedlungsgebiets.
Auflagen für größere Bauvorhaben im Bereich Wohnbau: Folgende besonderen Auflagen gelten bei Bauvorhaben
bei Projekten mit mehr als fünf Wohneinheiten (Reihenhäuser und/oder Wohnungen):
- bis zu 30 % Abtretungsverpflichtung oder Errichtung von
dauerhaft öffentlich zugänglichen Grünanlagen
- Befestigungen sind möglichst wasserdurchlässig
und bodenschonend umzusetzen.
Begrünung von Freiflächen bei der Bebauung bereits bebauter/versiegelter Flächen: Bei der (Wieder-)Bebauung
bereits bebauter bzw. versiegelter Flächen sollen auf den dazugehörigen Freiflächen versickerungsfähige
Flächen herzustellen und Begrünungsmaßnahmen vorzunehmen.
Vorgaben bei Neuerrichtung von Straßen und Umgestaltung bestehender Straßenräume
Die Neuerrichtung und Umgestaltung bestehender Straßenräume hat nach den Vorgaben der Freiraumtypen
des Fachkonzepts "Grün- und Freiraum" zu erfolgen und einen möglichst hohen Anteil an Grünflächen
und unversiegelten Flächen zu enthalten. Im Sinne der Klimaanpassung sind vermehrt Baumpflanzungen im Straßenraum,
aufbauend auf einem zu erstellenden Stadtbaumkonzept, vorzunehmen.
Förderung für Entsiegelung
Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen sollen von der Stadtgemeinde mit bis zu 50% (maximal 3.000
€) gefördert werden.
Förderung für die Errichtung von Gründächern: Die Neuerrichtung von Gründächern soll
von der Stadtgemeinde je nach Aufbauhöhe zwischen 8 und 25 Euro pro Quadratmeter gefördert werden (maximal
2.500 €).
Förderung von Erosionsschutzstreifen an Ackerrändern
Die Stadt soll Erosionsschutzmaßnahmen, welche die Bodenerosion an straßenbegleitenden landwirtschaftlichen
Flächen verhindern unterstützten. Die Saatgut-, Pflege- und Anbaukosten für neu angelegte Erosionsschutzstreifen
sollen dabei mit bis zu 100% gefördert werden.
"Ich bin davon überzeugt, dass diese Bodenschutzrichtlinien im Sinne einer modernen und nachhaltigen
Stadtentwicklung sind und wichtig für den Schutz des Eisenstädter Bodens und seiner vielfältigen
Funktionen stehen", so Bürgermeister Steiner abschließend.
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