Bodenschutzrichtlinie für Eisenstadt

 

erstellt am
22. 03. 19
13:00 MEZ

Stadtentwicklung: Modern & nachhaltig – Förderung für Gründächer & Entsiegelung
Eisenstadt (magistrat) Im Sinne der modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung legt Bürgermeister Thomas Steiner dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung die Bodenschutzrichtlinie zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt umfasst eine Bodenfläche von rund 43 km², die folgendermaßen gewidmet bzw. genutzt wird:

  • 37,03% Äcker
  • 32,10% Wald
  • 10,57% Weingärten
  • 5,86% Gärten
  • 2,72% Baufläche
  • 0,51% Gewässer
  • 11,21% Sonstige Flächen

Daraus lässt sich erkennen, dass grundsätzlich mit einem unserer wichtigsten Güter und Lebensgrundlage, dem Boden, schonend umgegangen wird. Zum Schutz von landwirtschaftlich genutzten Flächen gibt es das Burgenländische Bodenschutzgesetz.

"Es liegt in der Verantwortung der Politik, aber auch in der Eigenverantwortung der Bürger, den Eisenstädter Boden und seine Funktionen möglichst schonend einzusetzen. Als Grundlage hierfür soll eine Bodenschutzrichtlinie für Eisenstadt für den Schutz des Bodens und seiner Funktionen beschlossen werden", erläutert Bürgermeister Thomas Steiner

Die Bodenschutzrichtlinie im Detail
Innenentwicklung vor Außenentwicklung: Bauliche Entwicklungsvarianten im Bestand sollen vor Entwicklungen am Siedlungsrand der Vorzug gegeben werden.

Keine großflächigen Neuwidmungen ohne Anwendung der STEP-Verfahren: Im Fall von großflächigen Widmungsansuchen sollen die qualitätssichernden Verfahren des STEP Anwendung finden (Einrichtung einer Untersuchungszone, Interessensabwägung, Planungsverfahren).

Anwendung der STEP-Verfahren bei Verschiebungen der temporären Siedlungsgrenze: Eine Verschiebung der temporären Siedlungsgrenze im Süden, Südwesten und Südosten Eisenstadts ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie kann allenfalls nur durch die Anwendung der qualitätssichernden STEP-Verfahren (Einrichtung einer Untersuchungszone, Interessensabwägung, Planungsverfahren) geändert werden.

Einhaltung der dauerhaften Siedlungsgrenze: Die Siedlungsgrenze im Norden, Nordwesten und Nordosten Eisenstadts bildet dauerhaft den Rahmen für die räumliche Entwicklung des Siedlungsgebiets.

Auflagen für größere Bauvorhaben im Bereich Wohnbau: Folgende besonderen Auflagen gelten bei Bauvorhaben bei Projekten mit mehr als fünf Wohneinheiten (Reihenhäuser und/oder Wohnungen):

  • bis zu 30 % Abtretungsverpflichtung oder Errichtung von dauerhaft öffentlich zugänglichen Grünanlagen
  • Befestigungen sind möglichst wasserdurchlässig und bodenschonend umzusetzen.

Begrünung von Freiflächen bei der Bebauung bereits bebauter/versiegelter Flächen: Bei der (Wieder-)Bebauung bereits bebauter bzw. versiegelter Flächen sollen auf den dazugehörigen Freiflächen versickerungsfähige Flächen herzustellen und Begrünungsmaßnahmen vorzunehmen.

Vorgaben bei Neuerrichtung von Straßen und Umgestaltung bestehender Straßenräume
Die Neuerrichtung und Umgestaltung bestehender Straßenräume hat nach den Vorgaben der Freiraumtypen des Fachkonzepts "Grün- und Freiraum" zu erfolgen und einen möglichst hohen Anteil an Grünflächen und unversiegelten Flächen zu enthalten. Im Sinne der Klimaanpassung sind vermehrt Baumpflanzungen im Straßenraum, aufbauend auf einem zu erstellenden Stadtbaumkonzept, vorzunehmen.

Förderung für Entsiegelung
Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen sollen von der Stadtgemeinde mit bis zu 50% (maximal 3.000 €) gefördert werden.
Förderung für die Errichtung von Gründächern: Die Neuerrichtung von Gründächern soll von der Stadtgemeinde je nach Aufbauhöhe zwischen 8 und 25 Euro pro Quadratmeter gefördert werden (maximal 2.500 €).

Förderung von Erosionsschutzstreifen an Ackerrändern
Die Stadt soll Erosionsschutzmaßnahmen, welche die Bodenerosion an straßenbegleitenden landwirtschaftlichen Flächen verhindern unterstützten. Die Saatgut-, Pflege- und Anbaukosten für neu angelegte Erosionsschutzstreifen sollen dabei mit bis zu 100% gefördert werden.

"Ich bin davon überzeugt, dass diese Bodenschutzrichtlinien im Sinne einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung sind und wichtig für den Schutz des Eisenstädter Bodens und seiner vielfältigen Funktionen stehen", so Bürgermeister Steiner abschließend.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.eisenstadt.at

 

 

 

 

 

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