Weitere Themen im Ministerrat: humanitäre Hilfe für Venezuela und Mosambik sowie
"Digitales Amt"
Wien (bka) -"Die Plattform oesterreich.gv.at bietet erstmals nicht nur digitale Informationen, sondern
bringt als Serviceplattform eine Revolution im Kontakt zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern.
In Zukunft kann der persönliche Amtsweg entfallen und der Kontakt direkt digital erfolgen. Erste Angebote
sind bereits verfügbar, die 10 häufigsten Amtswege werden online bis Ende des Jahres angeboten",
sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am 20. März im gemeinsamen Pressefoyer nach dem 50. Ministerrat mit
Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck und Innenminister Herbert
Kickl.
Österreich sei mit diesem Schritt ein Vorreiter in Europa. So werde etwa ab Ende 2019/Anfang 2020 nicht nur
der Abruf von Führer- und Zulassungsschein digital möglich sein, sondern in Zukunft könne mit einem
digitalen Mitteilungsheft auch die Kommunikation zwischen Eltern und Schule gefördert werden, so der Bundeskanzler.
Vizekanzler Heinz-Christian Strache bezeichnete die Digitalisierung als "massive Erleichterung und einen wesentlichen
Schritt für ein effizientes Bürgerinnen- und Bürgerservice, der unnötige Wege vermeidet und
lange Wartezeiten verringert."
Digitales Amt schenkt den Menschen eine Million Amtsstunden
Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck zeigte sich nach dem Start der
Serviceplattform am 19. März erfreut über die bereits rege Nutzung. "Seit gestern haben
sich bereits etwa 12 000 Nutzerinnen und Nutzer registriert – 9 000 per Web und 3 000 über die App."
Dabei seien rund 800 Wahlkarten für die im Mai stattfindende EU-Wahl beantragt worden. "Das digitale
Amt ist das Amt der Zukunft. Wir wollen mehr Zeit für alle und schenken den Menschen rund eine Million Amtsstunden
pro Jahr", so Schramböck. Erste Dienste seien bereits nutzbar, etwa Hauptwohnsitzänderungen, Wahlkartenbeantragungen,
Services rund um Schwangerschaft und Geburt sowie ein Reisepass-Erinnerungsservice. Diese Angebotspalette werde
laufend weiter ausgebaut, so werde etwa ab Juli auch die digitale Nebenwohnsitzänderung oder die Verlustmeldung
und Neubeantragung von Dokumenten möglich sein, sagte die Bundesministerin.
Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)
Der Bundeskanzler informierte zudem über die Umsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Einrichtung
einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. "Statt privaten Unternehmen und
NGOs soll es künftig eine staatliche Verantwortung und Aufgabenbewältigung geben. Genau das setzen wir
jetzt um. Wir halten das Projekt für inhaltlich sinnvoll, auch um Steuergelder zu sparen", betonte Sebastian
Kurz. Der Vizekanzler ergänzte, dass der Staat im Bereich der Rechtsberatung Verantwortung übernehmen
und die "Effizienz steigern" müsse.
Justizminister Josef Moser erläuterte vor der Ministerratssitzung die Eckpunkte für die Einrichtung der
Bundesagentur, die künftig für die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen zuständig sein soll.
"Wir bündeln hier Leistungen, die von der Grundversorgung, über Rechts- und Rückkehrberatung,
Übersetzungs- und Dolmetschleistungen bis hin zur Menschenrechtsbeobachtung reichen. Damit sollen Synergien
genutzt, die Qualität erhöht und die Kosten optimiert werden. Als Justizminister war es mir dabei besonders
wichtig, mehr Qualität in der Rechtsberatung bei geringeren Kosten zu ermöglichen und gleichzeitig eine
unabhängige, faire und objektive Beratung sicherzustellen", so Moser. Die Objektivität und Unabhängigkeit
der Agentur soll durch entsprechende Strukturen gewährleistet werden: "Die Geschäftsführung
wird zwar vom Innenministerium bestellt, gleichzeitig werden aber alle ihre Entscheidungen im Bereich der Rechtsberatung
an das Einvernehmen mit dem Justizministerium gebunden sein."
Innenminister Herbert Kickl erklärte, dass die Bundesregierung bestrebt sei, "den sensiblen Bereich des
Asylwesens zu strukturieren und Ordnung zu schaffen. Die jetzigen Beschlüsse bedeuten eine Steigerung der
Effizienz und der Geschwindigkeit sowie eine Kostenersparnis. Das Asylwesen soll kein Ort sein, wo Unternehmen
oder NGOs ihre Geschäftsinteressen verfolgen. Mit einer hoheitlichen Ausübung dieser Aufgaben haben wir
die Steuerung in den Händen. So kann der Bund die nötige Kontrolle ausüben", so Kickl. Zu den
finanziellen Auswirkungen präzisierte der Innenminister: "Im Bereich der Grundversorgung bedeutet die
Einrichtung der BBU Einsparungen von zehn Millionen Euro pro Jahr ohne den Verlust von Leistungen und Qualität.
Durch die Rückkehrberatung wird eine Steigerung der freiwilligen Rückkehr erwartet – in diesen Bereich
investieren wir rund eine Million Euro." Bei den Übersetzungs- und Dolmetschleistungen stelle man durch
die neue Agentur ein hohes Maß an Verfügbarkeit der benötigten Kräfte sicher.
Die Umsetzung erfolge in zwei Etappen – bis zum Sommer solle die BBU legistisch eingerichtet sein. "Ab dem
1. Juli 2020 startet der Bereich der Betreuung und der Unterbringung", wobei sich Kickl bei der ORS Service
GmbH bedankte, mit der man eine gute Gesprächsbasis gehabt habe. Am 1. Jänner 2021 sollen alle weiteren
betroffenen Leistungsbereiche von Justiz- und Innenministerium in diese Agentur eingegliedert sein. "Die staatliche
Betreuung findet sich in ähnlicher Form bereits in einigen anderen europäischen Ländern", erläuterte
der Innenminister, der diese Vorgangsweise als "State of the Art einer effizienten Asylpolitik" bezeichnete.
Durch die Reform ergebe sich eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten, darunter auch für die Steuerzahlerinnen
und -zahler.
Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds für Venezuela und Mosambik bereitgestellt
Der Bundeskanzler gab bekannt, dass die Bundesregierung aus dem Auslandskatastrophenfonds "eine Million Euro
für die von Armut geplagten Menschen in Venezuela und 500 000 Euro für die vom Tropensturm betroffenen
Menschen in Mosambik" bereitstelle. "Es ist menschenverachtend, dass die Hilfslieferungen in Venezuela
teilweise nicht ins Land kommen, daher wollen wir unseren Beitrag leisten, um das Leid der Menschen zu lindern.
Langfristig ist eine Verbesserung der Lage in Venezuela jedoch nur durch einen politischen Wechsel möglich",
so Sebastian Kurz.
Klarstellung zur Parteienförderung – keine Erhöhung, sondern Einsparungen von rund 10 Millionen
Euro
Der Bundeskanzler und der Vizekanzler stellten zudem klar, dass "wir als Bundesregierung weniger an Parteienförderung
beschließen, als laut Gesetz vorgesehen wären." Sebastian Kurz erinnerte daran, dass die Erhöhung
der Parteienfinanzierung und die Inflationsanpassung bei Politikergehältern im letzten Jahr vollkommen ausgesetzt
wurde. "Es gibt ein Gesetz, das für heuer einen Anstieg der Parteienfinanzierung von 7,8 Prozent vorsieht.
Gemeinsam haben wir beschlossen, nur eine Inflationsanpassung in der Höhe von 2 Prozent vorzunehmen. Das bringt
Einsparungen von rund 10 Millionen Euro", erläuterte der österreichische Regierungschef abschließend.
|