Information über die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühr geht zukünftig tagesaktuell
an den Krankenversicherungsträger
Wien (bmasgk) - „Mit der vorliegenden Novelle des Rezeptpflichtgesetzes werden Erleichterungen geschaffen,
ohne dabei auf die gebotene Daten- und Patientensicherheit zu verzichten“, freut sich Bundesministerin Beate Hartinger-Klein
über die einstimmige Annahme der Novelle im heutigen Gesundheitsausschuss.
Nach derzeitiger Praxis dauert die Abrechnung von Rezepten im Wege der Pharmazeutischen Gehaltskasse mit den Krankenversicherungsträger
bis zu sechs Wochen nach Einlösung des Rezepts, da die Abrechnung gesammelt monatlich erfolgt. Damit einhergehend
kommt auch die Information über die entrichteten Rezeptgebühren erst dann zur Kenntnis der Krankenversicherungsträger.
Zukünftig wird im Rahmen des Projekt e-Rezept die Information über die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühr
– unabhängig von der Abrechnung des Rezepts - tagesaktuell an den Krankenversicherungsträger gehen und
daher auch das Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze tagesaktuell feststehen wird. Die Rezeptgebührenbefreiung
greift zukünftig daher mit dem Tag, mit dem sie erreicht wird. „Wir setzen hier einen wichtigen Schritt weiter
in Richtung Digitalisierung, da die Verwaltungsabläufe vereinfacht und modernisiert werden“, so Hartinger-Klein.
Vorteile für Patientinnen und Patienten
Die Einlösung eines e-Rezeptes in der Apotheke ist auch ohne Papierrezept möglich – es reicht die
e-card bzw. der Code. Patientinnen und Patienten können zukünftig ihre e-Rezepte über eine App im
Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at elektronisch abrufen – es ist kein Papierbeleg mehr notwendig. Wenn
ein Papierbeleg verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, kann das e-Rezept durch Stecken der e-card in der Apotheke
abgerufen werden.
Dank der Novellierung des e-Rezepts ist jeder, der bereits zwei Prozent des Jahreseinkommens für Rezeptgebühren
bezahlt hat, automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit - ein Antrag ist nicht
erforderlich.
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