Kuh-Heumilch ist seit 2016 als geschützte traditionelle Spezialität anerkannt - die
österreichische Erfolgsgeschichte wird nun um Schaf- und Ziegen-Heumilch erweitert
Brüssel/Wien (bmnt) - Die EU kennzeichnet Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit Tradition. Vor drei
Jahren erhielt die österreichische Heumilch das EU-Gütesiegel „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“.
Die Europäische Kommission hat die Eintragung von zwei neuen EU-Gütesiegeln, für die Schaf- und
die Ziegen-Heumilch, genehmigt. Mit der Bezeichnung „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“ kann ein
Produkt geschützt werden, dessen Herstellung, Verarbeitung oder Zusammensetzung mindestens 30 Jahre zurückreicht.
„Die Erfolgsgeschichte Heumilch hat in Österreich gezeigt, was alles möglich ist, wenn Bäuerinnen
und Bauern zusammenhalten und ein gemeinsames Projekt entwickeln. Ich freue mich sehr, dass mit der Schaf- und
Ziegen-Heumilch zwei weitere heimischen Spezialitäten geschützt werden – wieder ein wichtiger Schritt
in unserer Qualitäts- und Herkunftsstrategie. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen wissen wie ihre Lebensmittel
produziert werden. Das g.t.s Siegel leistet hier einen wichtigen Beitrag“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth
Köstinger.
Europäischer Herkunftsschutz als Erfolgsfaktor
Bislang war mit der Heumilch nur ein einziges EU-Gütesiegel „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“
eingetragen, das allerdings ausschließlich Kuhmilch erfasst. Demgegenüber stehen 15 als geschützte
Ursprungsbezeichnung (gU) oder geschützte geografische Angabe (ggA) eingetragene österreichische Bezeichnungen
– vom Tiroler Bergkäse über den Gailtaler Speck bis zum Waldviertler Graumohn. „Außergewöhnliche
Spitzenprodukte sind ein wichtiger Teil der österreichischen Identität. Die Konsumentinnen und Konsumenten
sind bereit, mehr dafür zu bezahlen und damit steigern wir die Wertschöpfung auf unseren Betrieben“,
erklärt Köstinger. Die Eintragung erfolgt über die europäische Verordnung über Qualitätsregelungen
für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Sie schützt die angegebene Bezeichnung der „g.t.S. – garantiert
traditionelle Spezialität“ gegen widerrechtliche und missbräuchliche Verwendung.
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