Neue Hürde für Unternehmensfinanzierung in letzter Sekunde abgewendet - Rechtsakt
verbessert Transparenz bei „grünen“ Finanzprodukten
Brüssel/Wien (pwk) - Am 28. März hat das Europäische Parlament über eine Verordnung
abgestimmt, die nachhaltige Investitionen erleichtern soll. Dabei wurde die wichtigste Forderung der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) erfüllt, eine Diskriminierung von Projekten zu verhindern, die sich außerhalb
enger Nachhaltigkeitskriterien befinden. Diese hätten laut Vorschlag der Grünen als „braun“ stigmatisiert
werden sollen. Die Mehrheit im EU-Parlament hat diesem Vorschlag zurecht die Zustimmung verweigert.
„Das von den Grünen vorgeschlagene ‚Brownlisting‘ hätte Projekte, die die Nachhaltigkeitskriterien nicht
erfüllen können, behindert. Investitionen sind immer erwünscht, nicht nur jene, die ökologisch
besonders relevant sind und daher das Prädikat ökologisch nachhaltig für sich in Anspruch nehmen
dürfen. Es gibt viele andere Gründe wie zum Beispiel Arbeitsplatzsicherung, Innovation oder Kostensenkung,
weshalb ein Wirtschaftsstandort Investitionen braucht“, so Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt-
und Energiepolitik in der WKÖ. Diesen Projekten dürfe nicht der Finanzierungshahn abgedreht werden. Investoren
dürfen weder durch Negativbezeichnungen, noch durch Zinsaufschläge oder überbordende Dokumentationspflichten
abgeschreckt werden, betont der Experte.
Positiv wirkt der neue Rechtsakt, indem er Kriterien für grüne Finanzprodukte festlegt. Dies verbessert
die Transparenz für Anleger.
Nach der Abstimmung im Parlament ist nun der EU-Rat am Zug. „Wir fordern auch den Rat auf, in den Verhandlungen
nicht über das Ziel hinauszuschießen und der Weichenstellung des Europäischen Parlaments zu folgen“,
so Schwarzer abschließend.
|