Wirtschaftsministerium warnt vor vorsätzlichen Falschmeldungen bei Online-Behördengängen
- Amtswege lösen Konsequenzen aus - Handy-Signatur ist rechtsgültige Unterschrift
Wien (bmdw) - Angesichts aktueller Medienberichte rund um vorsätzliche Falschmeldungen hält das
Bundesministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung fest: Die digitale Welt ist kein rechtsfreier
Raum. Jeder Amtsweg, der online erledigt wird, löst die gleichen Konsequenzen aus wie ein Amtsweg in der analogen
Welt. Auch wenn die Amtswege durch die Digitalisierung erleichtert werden, hat das keine Auswirkungen auf die bisherigen
rechtlichen Konsequenzen im Hintergrund. Seitens des BMDW wird darauf hingewiesen, dass eine vorsätzliche
Falschmeldung eines Hauptwohnsitzes einen Verstoß nach dem Meldegesetz darstellt. Schon bisher hat es sich
dabei um einen Straftatbestand gehandelt, daran hat sich durch die neuen digitalen Möglichkeiten nichts geändert!
Schon bisher gab es falsche An- und Abmeldungen, durch die Authentifizierung mit der Handy-Signatur und die persönliche
Anmeldung im digitalen Amt ist nun erstmals nachvollziehbar, welche Person diese Falschmeldung vorgenommen hat.
Zudem weißt unser System klar darauf hin, dass es sich bei aktuellen Eingaben um konkrete Amtswege handelt.
Eine vorsätzliche Falschmeldung über das digitale Amt ist daher kein Fehler im System, sondern absichtlicher
Betrug und wird wie bisher als solcher gewertet. Seitens des BMDW wird daher eindringlich vor „Scherz-Amtswegen“
gewarnt, da damit ein realer Amtsweg ausgelöst wird!
Im konkreten Fall müsste man bei der neuen Meldung eines Hauptwohnsitzes in einen anderen Bezirk, z.B. der
Zulassungsbehörde binnen einer Woche den neuen Wohnsitz bekanntgeben. Zudem wird die neue Meldeadresse aufgrund
des once-only-Prinzips automatisch z.B. in folgenden Registern eingepflegt: GIS, Gewerberegister, Zentrales Personenstandsregister.
Abschließend weißt das BMDW nochmal ausdrücklich darauf hin, dass jeder Online-Amtsweg mit der
Handy-Signatur, also einer rechtsgültigen Unterschrift, bestätigt werden muss. Diese Signatur kann nur
gegen Vorlage eines persönlichen Ausweises und nach zertifizierter Freischaltung beantragt werden.a
|