Bundespräsidentenwahl 2016

 

erstellt am
28. 03. 19
13:00 MEZ

Republik Österreich verlangt Schadenersatz für die Mehraufwendungen aus der Wiederholung – Die verantwortlichen Leiter von 14 Bezirkswahlbehörden wurden von der Finanzprokuratur zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht aufgefordert.
Wien (bmi) - Der Verfassungsgerichtshof hatte am 1.7.2016 den zweiten Wahlgang zur Bundespräsidentenwahl 2016 vom 22.5.2016 unter anderem wegen gravierender Rechtswidrigkeiten in 14 von 113 Bezirkswahlbehörden aufgehoben. Durch die dadurch erforderliche Wiederholung des zweiten Wahlgangs sind, wie der Rechnungshof festgestellt hat, nicht nur den Gemeinden und Ländern, sondern auch dem Bund Mehraufwendungen in Höhe von zumindest 8,47 Millionen Euro entstanden. Diese Mehraufwendungen stellen einen Schaden der Republik Österreich dar, der nach den Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes und unter Berücksichtigung der Judikatur des Obersten Gerichtshofes gegen die für die rechtswidrigen Vorgänge verantwortlichen Personen geltend zu machen ist.

Zur Wahrung dieser Ersatzansprüche hat die Finanzprokuratur als Rechtsvertreter der Republik am 27. März die verantwortlichen Leiter der 14 Wahlbehörden, in denen es bei der Auszählung der abgegebenen Wählerstimmen zu den Rechtsverstößen gekommen war, zur Anerkennung ihrer Ersatzpflicht nach dem Organhaftpflichtgesetz aufgefordert. Es handelt sich dabei um politisch bestellte Funktionäre und berufsmäßig ernannte Leiter von Verwaltungsbehörden.

Betroffen sind die im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 1.7.2016 genannten Bezirkswahlbehörden.

Gegen die Beisitzer dieser Wahlbehörden werden keine Ersatzansprüche erhoben, da die rechtswidrigen Vorgänge bei der Auszählung der Wählerstimmen in den 14 Bezirkswahlbehörden durch die Leiter dieser Wahlbehörden verhindert hätten werden können und von diesen zu verantworten sind.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: „Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hätten die von den Aufforderungen Betroffenen die gravierenden Rechtsverletzungen ihrer Wahlbehörde leicht erkennen und verhindern können. Es ist nochmals allen Wahlleitern zu danken, die ihre Aufgabe gewissenhaft und sorgfältig erfüllt haben.“

 

 

 

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