Brüssel (ec) - Über 20 Millionen Kinder in der EU erhielten im Rahmen des EU-Schulprogramms 2017/2018
Milch, Obst und Gemüse. Aus dem am 27. März veröffentlichen Bewertungsbericht geht hervor,
dass im Schuljahr 2017/2018 rund 159.000 Schulen an dem Schulobst-, -gemüse- und -milchprogramm der EU teilgenommen
haben.
Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissar Phil Hogan sagte hierzu:
Dank des EU-Schulprogramms können unsere jungen Bürgerinnen und Bürger in den Genuss nahrhafter,
sicherer und hochwertiger Lebensmitteln kommen, die unsere europäischen Landwirte produzieren, und zugleich
lernen, wo diese Lebensmittel herkommen. Die Kommission ist stolz, zu dieser lehrreichen Aktion beizutragen und
dadurch bereits im jungen Alter für gesunde Ernährungsgewohnheiten zu sorgen.
In jedem Schuljahr werden 150 Mio. Euro für Obst und Gemüse und 100 Mio. Euro für Milch und Milcherzeugnisse
bereitgestellt. 2017/2018 wurden insgesamt 255,5 Mio. Kilogramm frisches Obst und Gemüse sowie 178 Mio. Liter
Milch, die aus EU-Haushaltsmitteln in Höhe von mehr als 182 Mio. Euro finanziert wurden, an Kinder in den
Mitgliedstaaten verteilt.
Hintergrund
Länder, die am EU-Schulprogramm teilnehmen möchten, müssen bis Ende Januar bei der Kommission einen
Beihilfeantrag stellen. Die vorläufige Mittelzuweisung aus dem EU-Haushalt an die einzelnen Mitgliedstaaten
beruht auf der Zahl der Schulkinder in den einzelnen Ländern und im Falle von Milch und Milcherzeugnissen
auf der Inanspruchnahme des vorherigen Programms. Den nationalen Behörden steht es frei, einen Anteil von
2025 Prozent der zugewiesenen Mittel von einem auf den anderen Sektor zu übertragen. Ferner können sie
ihre Bereitschaft bekunden, mehr als die beantragten Mittel zu verwenden, wenn andere Mitgliedstaaten ihre Zuweisung
nicht voll ausschöpfen.
Außerdem können die Mitgliedstaaten darüber entscheiden, wie das Programm durchgeführt werden
soll, z. B. welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse die Kinder erhalten oder welche Themen im Rahmen pädagogischer
Maßnahmen behandelt werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die EU-Beihilfe mit nationalen
Mitteln zur Finanzierung des Programms aufstocken.
Die Auswahl der zu verteilenden Erzeugnisse beruht auf Erwägungen bezüglich der Gesundheit und der Umwelt,
der saisonalen und allgemeinen Verfügbarkeit sowie der Vielfalt. Die Mitgliedstaaten können den Schwerpunkt
auf lokale oder regionale Ankäufe, ökologische Erzeugnisse, kurze Versorgungsketten, ökologischen
Nutzen oder Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse legen.
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