LK Österreich: Zwei-Personen-Grenze herabgesetzt, reine Forstbetriebe in Anwendungsbereich
aufgenommen
Wien (lk-oe) - "Im heutigen Ministerrat wurde die Novelle zum bäuerlichen Anerbenrecht auf den
Weg gebracht, welche die Erbhofuntergrenze senken soll und reine Forstbetriebe in den Anwendungsbereich miteinbezieht.
Damit werden zwei langjährige Forderungen der Interessenvertretung umgesetzt", begrüßte Josef
Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, am 27. März die Anerbenrechts-Novelle.
Angemessene Erhaltung von einer erwachsenen Person
Um in den Anwendungsbereich des Anerbenrechts zu gelangen, ist derzeit die Voraussetzung zu erfüllen, dass
der Durchschnittsertrag eines Erbhofs zumindest zur Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreicht.
"Der Strukturwandel, die Digitalisierung und der gesellschaftliche Wandel führen aber mittlerweile dazu,
dass oftmals diese Zwei-Personen-Grenze nicht mehr erreicht wird, und das trotz Betrieben mit größeren
Flächen. Der Erhalt unserer bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist jedoch im öffentlichen Interesse
und wird deshalb mit der Novelle dahingehend gesichert, dass der Anwendungsbereich des Anerbenrechts schon dann
eröffnet sein soll, wenn der bäuerliche Betrieb zur angemessenen Erhaltung von zumindest einer Person
ausreicht. Durch diese Änderung wird eine leistungsfähige Land- und Forstwirtschaft auch in Hinkunft
sichergestellt", so Moosbrugger weiter.
Einbeziehung reiner Forstbetriebe
Zudem sind nach bisherigem Recht reine Forstbetriebe vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. "Diese mittlerweile
unsachgemäße Differenzierung wird jedoch ebenso durch diese Novelle aufgehoben, sodass auch reine Forstbetriebe
nunmehr in den Anwendungsbereich des Anerbenrechts fallen sollen", betonte Moosbrugger.
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