Endgültige Aufhebung ist durchschlagender Erfolg des hartnäckigen Engagements von
WKÖ und europäischem Händler-Dachverband EuroCommerce
Bratislava/Wien (pwk) - Die Einzelhandels-Sondersteuer in der Slowakei ist Geschichte: Das slowakische Parlament
hat die Steuer in Höhe von 2,5 Prozent des Umsatzes aufgehoben, ohne den Ausgang des Prüfverfahrens durch
die EU-Kommission abzuwarten. „Nach der einstweiligen Verfügung der EU ist die nunmehrige endgültige
Aufhebung ein großer Erfolg“, betont Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ). „Dass die slowakische Regierung die Sondersteuer nun endgültig stoppt, ist nicht
zuletzt dem hartnäckigen Engagement von Wirtschaftskammer Österreich und europäischem Händler-Dachverband
EuroCommerce zu verdanken und für uns ein durchschlagender Erfolg. Unser Dank gilt auch der österreichischen
Bundesregierung für ihre Unterstützung.“
„Von der vierteljährlich fälligen Steuer, die dem ausländischen Lebensmittelhandel in der Slowakei
aufgebrummt worden war, wären Lebensmittelhandelsunternehmen aus Österreich massiv betroffen gewesen“,
so der Sprecher des österreichischen Handels. Das entsprechende Gesetz in der Slowakei trat am 1. Jänner
2019 in Kraft, die Zahlung für das erste Quartal wäre demnächst zu entrichten gewesen.
Aufhebung des Gesetzes im Eilverfahren
Die EU-Kommission hat erst kürzlich ein Prüfverfahren angekündigt und zugleich angeordnet, die
Einhebung der Steuer auszusetzen. Ein Antrag zur vollständigen Aufhebung des Gesetzes wurde von Regierung
und Parlament in der Slowakei im Eilverfahren behandelt. Unpopulär war die Sondersteuer auch in der Slowakei
selbst, weil sie als einer der Gründe für den relativ starken Anstieg der Lebensmittelpreise zu Jahresbeginn
gesehen wird.
|