Regionalisierung der NÖ Landesverwaltung wird weiter gestärkt – LH Mikl-Leitner:
„Bürgernahe und effiziente Verwaltung direkt in den Regionen“
St. Pölten (nlk) - „Mein Ziel ist, eine bürgernahe und effiziente Verwaltung direkt vor Ort in
den Regionen unseres Landes. Daher setzen wir in Niederösterreich auf die Regionalisierung unserer Landesverwaltung.
Im Rahmen unserer Dezentralisierungsoffensive werden etwa in den kommenden Jahren unter anderem insgesamt 500 Arbeitsplätze
im NÖ Landesdienst von St. Pölten in die Bezirke verlagert, 134 Telearbeitsplätze sind dabei schon
geschaffen worden. Dadurch profitieren sowohl die Bürgerinnen und Bürger, die sich Zeit und Fahrtkosten
sparen, als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst, die einen wohnortnahen Arbeitsplatz erhalten“,
betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner zur Dezentralisierung in der NÖ Landesverwaltung.
„Im Interesse der Dezentralisierung und Regionalisierung setzen wir nunmehr weitere Schritte. So soll es künftig
auch möglich sein, die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate allgemein oder fallweise zu ermächtigen,
über bestimmte Angelegenheiten, die grundsätzlich in die Zuständigkeit einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde
fallen, an deren Stelle entscheiden zu lassen. Dadurch ist es möglich, die Bezirkshauptmannschaften in ihrer
Rolle als regionale Kompetenzzentren zu stärken und eine Spezialisierung in bestimmten Zuständigkeitsbereichen
zu ermöglichen“, erklärt LH Mikl-Leitner, die auch die damit verbundene weitere Stärkung des ländlichen
Raumes unterstreicht. Die für diese Maßnahmen notwendige Verordnungsermächtigung der Landesregierung
zur Übertragung der Kompetenzen soll bereits am Donnerstag durch eine Anpassung des Bezirkshauptmannschaften-Gesetzes
im Landtag beschlossen werden.
„Mir ist wichtig, dass mein Team in der Landesregierung und ich immer im unmittelbaren Austausch mit unseren Landsleuten
stehen. Im Sinne der Stärkung der Regionen und der Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern soll
es daher in Zukunft möglich sein, dass einzelne Sitzungen der Landesregierung auch außerhalb von St.
Pölten stattfinden können“, so die Landeshauptfrau zu einer ebenfalls in der nächsten Landtagssitzung
vorgesehenen Änderung der NÖ Landesverfassung. Bisher konnte die Landesregierung nur für die Dauer
außerordentlicher Verhältnisse, etwa Katastrophen, außerhalb von St. Pölten tagen.
Nicht nur in der Verwaltung wird in Niederösterreich auf Regionalität gesetzt, auch in der seit 2014
bestehenden Verwaltungsgerichtsbarkeit. „Die Außenstellen des Landesverwaltungsgerichtes in Mistelbach, Wiener
Neustadt und Zwettl haben sich in der Praxis als bürgernahe Einrichtungen bewährt. Parteien und Zeugen
in Verfahren haben sich bereits in der Vergangenheit durch die Außenstellen weite Anreisewege zu mündlichen
Verhandlungen erspart. Daher werden wir sie nunmehr dauerhaft im NÖ Landesverwaltungsgerichtsgesetz verankern,
wodurch auch in Zukunft ein erleichterter Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Bürgerinnen und
Bürger gewährleistet sowie hochwertige Arbeitsplätze in unseren Regionen gesichert und geschaffen
werden“, erklärt Klubobmann Klaus Schneeberger zur in der nächsten Landtagssitzung zu beschließenden
dauerhaften Fixierung der Außenstellen. Die Außenstelle Mistelbach soll dabei grundsätzlich für
das Weinviertel, die Außenstelle Wiener Neustadt für das Industrieviertel und die Außenstelle
Zwettl für das Waldviertel Aufgaben übernehmen.
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