Tagung der LandesfamilienreferentInnenkonferenz in Stainz
Graz/Stainz (lk) - In der Tagesordnung der Sitzung der Familienreferentinnen und -referenten der österreichischen
Bundesländer am 5. April in Stainz spiegelte sich die UN-Kinderrechtskonvention wider, deren Verabschiedung
sich im November zum 30. Mal jährt. Diskutiert wurde unter anderem, wie eine bessere Absicherung für
Familien, mehr Chancengleichheit und der Ausbau der Beratung erreicht werden können.
Mit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20.
November 1989 wurde ein internationaler Grundkonsens über die Rechte von Kindern erzielt, beispielsweise das
Recht auf Gleichheit, auf Bildung und Gesundheit, auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung, auf gewaltfreie
Erziehung und elterliche Fürsorge oder auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. Dass diese
auch heute noch im Fokus des politischen Handelns stehen, zeigte der Blick auf die Tagesordnung der heutigen Konferenz
und den dabei geführten Diskussionen und gefassten Beschlüssen.
Insgesamt zeigt sich, dass Familien heute mit unterschiedlich gelagerten gesellschaftspolitischen Herausforderungen
konfrontiert sind, die sich auch ganz konkret in ihrem jeweiligen Alltag niederschlagen. Diesen gilt es mit geeigneten
Maßnahmen zu begegnen, wobei es freilich mit finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien
alleine nicht getan ist. Auch bestehende Infrastrukturen müssen sich den sich ändernden Anforderungen
entsprechend weiterentwickeln, da und dort auch erweitert werden – etwa im Bereich der psychosozialen Beratung.
Dafür bedarf es auch aktueller evidenzbasierter Grundlagen, die gleichermaßen eine Beurteilung bestehender
Familienleistungen zulassen und eine Diskussion darüber ermöglichen, was es künftig braucht und
was auch von Seiten der Politik machbar ist.
„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Wichtige Aufgabe der Politik ist es daher, die erforderlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Familien in Österreich weiter gestärkt werden, um den Alltag und
die Herausforderungen des Lebens bestmöglich meistern zu können. Aus diesem Grund legt die Bundesregierung
den Fokus auf eine neue Gerechtigkeit und Fairness, vor allem für Familien. Ein wichtiger Schritt zur Entlastung
von Familien ist hierbei der Familienbonus Plus“, so Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß. Sie betont weiters,
wie wichtig ihr darüber hinaus auch der Schutz von Frauen bei Gewalt in der Familie ist. Hierbei setzt sich
die Ministerin für einen österreichweiten Ausbau sowohl des Beratungsangebotes als auch der Anlaufstellen
für von Gewalt betroffene Frauen ein.
„Gelingendes Aufwachsen von Kindern ist nur dann möglich, wenn gesellschaftspolitisches Handeln das Kind in
den Mittelpunkt stellt und alle zu setzenden Maßnahmen vom Kind aus denkt. Das ist nicht nur im Jahr, in
dem sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 30. Mal jährt, oberste Prämisse“, betont
die steirische Familienlandesrätin Ursula Lackner, Gastgeberin bei der heutigen Konferenz. „Das gelingt in
der Steiermark mit der Initiative ,Gemeinsam stark für Kinder‘, die auch Vorarlberg in Form von ,Kein Kind
zurücklassen‘ umsetzt. Dabei steht das Kind im Zentrum einer Vernetzung aller Akteurinnen und Akteure.“
Statements
LH-Stv. Manfred Haimbuchner, Oberösterreich: „Mittlerweile bekommt nur mehr jede/r zehnte Schüler/in
(ab der 10. Schulstufe) die Schulhilfe des Bundes. Auch die Anträge auf finanzielle Unterstützungen für
die Teilnahme an einer Schulveranstaltung sind rückläufig. Grund dafür ist, dass die Einkommensgrenzen
bei den Förderungen seit zwölf Jahren nicht angepasst wurden. Die letzte Erhöhung der Beiträge
und der Wertgrenzen im Schulbeihilfengesetz 1983 erfolgte auf Initiative des oberösterreichischen Landtages
im Jahr 2007. Deshalb war es mir wichtig, einen entsprechenden Antrag auf Indexierung der Einkommensgrenzen und
Förderbeträge bei der Schul- und Heimbeihilfe sowie der Schulveranstaltungsbeihilfe bei der heutigen
FamilienreferentInnenkonferenz einzubringen. Es freut mich sehr, dass der Antrag von allen anwesenden FamilienreferentInnen
mitgetragen und einstimmig beschlossen wurde.“
LR Jürgen Czernohorszky, Wien: „Nach wie vor ausständig ist für den Wiener Landesrat Jürgen
Czernohorszky eine Lösung für Krisenpflegeeltern, die Kinder weniger als drei Monate betreuen und dadurch
kein Kinderbetreuungsgeld bekommen. Menschen, die tagtäglich so engagiert im Einsatz für Kinder sind,
haben es nicht verdient, dass man sie im Regen stehen lässt“, so Czernohorszky. „Ich appelliere daher dringend
an die Bundesregierung, die längst geforderten und versprochenen Änderungen vorzunehmen!“
LRin Andrea Klambauer, Salzburg: „Wohnen, Essen, Kleidung, Ausgaben für Kinderbetreuung, Schule und
Freizeit - Familien sind mit zahlreichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Wie hoch diese sind, ist unbekannt.
Denn die derzeitigen Werte der Regelbedarfssätze gehen auf eine Erhebung aus dem Jahr 1964 zurück. Sie
werden an den Verbraucherpreisindex angepasst, die zugrundeliegenden Berechnungen sind jedoch seit mehr als 50
Jahren unverändert. Wir fordern eine aktuelle Kinderkosten-Erhebung als Grundlage für eine seriöse
und nachhaltige Familienpolitik und zur Bekämpfung von Kinderarmut. Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
haben sich massiv verändert und die Ausgabenstruktur ist mit jener vor 50 Jahren in keiner Weise vergleichbar.
Kosten für Kleidung sind gesunken, andere Ausgaben, etwa Mieten, sind stark angestiegen. Zudem hat sich der
Warenkorb erweitert, Smartphone und Laptop waren 1964 unbekannt. Trotzdem nehmen familienpolitische Maßnahmen
auf die völlig veralteten Regelbedarfssätze Bezug, etwa im Unterhaltsrecht oder bei der Familienförderung.
Die aktuellen Lebensrealitäten von Familien sollen, so unsere Forderung, die Grundlage für politische
Maßnahmen bilden.“
LRin Sara Schaar, Kärnten: „Die Evaluierung des Modells Familienbonus Plus erscheint zweckmäßig
und notwendig. Es geht um Treffsicherheit, vor allem wenn es darum geht einkommensschwachen und armutsgefährdeten
Familien in unserer Gesellschaft auch bestmögliche Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Bisher sind
ja genau diese Gruppen eher nicht Nutznießer dieser neuen Regelung. Daher ist dieser Beschluss zu unterstützen
und zu begrüßen!"
LRin Christiane Teschl-Hofmeister, Niederösterreich: Niederösterreichs Familien-Landesrätin
Christiane Teschl-Hofmeister ist es ein großes Anliegen, im Rahmen der Konferenz Maßnahmen gegen häusliche
und sexualisierte Gewalt in Familie oder Partnerschaft zu thematisieren: „Gewaltfrei zu leben ist ein Menschenrecht.
Allerdings passiert immer wieder Gewalt in Familien, meist im eigenen Zuhause. Betroffen sind auch die Kinder.
Um nachhaltige Ergebnisse hinsichtlich eines gewaltfreien Zusammenlebens in den Familien sicherstellen zu können,
ist es notwendig, dass die Gefährder neue Verhaltens- und Konfliktlösungsmuster erlernen. Ein verpflichtendes
Anti-Gewalt-Training für Personen gegen die ein Betretungsverbot verhängt wird, wäre ein entscheidender
Schritt, um hier entsprechende Präventionsarbeit zu leisten. Um häusliche Gewalt deutlich sichtbarer
zu machen, braucht es eine Differenzierung von Mord und Mordversuchen in Hinblick auf die Beziehung zwischen Opfer
und Täter in der polizeilichen Kriminalstatistik und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Hinweise
auf Anlaufstellen für Betroffene.“
LRin Daniela Winkler, Burgenland: „Das Land Burgenland hat sich bereits im letzten Jahr für die Umsetzung
einer staatlichen Unterhaltsgarantie stark gemacht. Da seitens des Bundes noch keine Arbeitsergebnisse vorliegen,
war es mir wichtig, der Umsetzung dieser Maßnahme bei der Landesfamilienreferentinnenkonferenz Nachdruck
zu verleihen. Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht höchste Zeit für einen Rechtsanspruch auf den
,Papamonat‘. Viele junge Väter würden gerne nach der Geburt ihres Kindes mehr Zeit mit ihren Familien
verbringen. Dazu brauchen wir sowohl eine rechtliche, als auch finanzielle Absicherung.“
LRin Patrizia Zoller-Frischauf, Tirol: „Gewalt gegen Frauen ist absolut inakzeptabel. Findet diese im häuslichen
Bereich statt, dann sind Kinder - oft als Zeugen - davon direkt betroffen. Deshalb haben wir von Tirol den Antrag
eingebracht, im Zuge des neuen Gewaltschutzpaketes der Bundesregierung eine verpflichtende Betreuung gewaltbereiter
Männer sicherzustellen und die facheinschlägigen Beratungsorganisationen budgetär abzusichern.“
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