Digitalsteuer, Haftungsklausel und Umsatzsteuerpflicht für digitale Großkonzerne
Wien (bmf) - Das Finanzministerium startete am 4. April den Begutachtungsprozess für das Digitalsteuerpaket.
Dieses beinhaltet drei Maßnahmen, die ein Steueraufkommen von mehr als 200 Millionen Euro jährlich bringen.
Digitale Großkonzerne unterliegen künftig einer Digitalsteuer von fünf Prozent. Damit führt
Österreich im EU-Vergleich die höchste Digitalsteuer ein. In anderen EU-Mitgliedsstaaten werden derzeit
lediglich drei Prozent (Frankreich) oder zwei Prozent (Spanien) des digitalen Werbeumsatzes erhoben. Unter die
Regelung der Digitalsteuer fallen Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro (ausgenommen
Umsätze aufgrund gesetzlicher Verpflichtung) und mit mindestens 25 Millionen Euro digitalen Werbeumsatz in
Österreich aufweisen. Das bedeutet für den Staat 25 Millionen Euro jährlich Steuereinnahmen – mit
steigender Tendenz. Durch die vorgesehene Haftungsklausel für Informationsverpflichtungen von digitalen Vermittlungsplattformen
müssen künftig alle Buchungen und Umsätze den Behörden ab 2020 bekanntgegeben werden. Insgesamt
wird diese Maßnahme ein Steueraufkommen von rund 30 Millionen Euro jährlich bringen. Für mehr Fairness
sorgt die Umsatzsteuerpflicht für Einfuhren von geringem Wert (bis 22 Euro). Bisher geben digitale Händlerplattformen
bei Paketen oft falsche, zu niedrige Angaben des Warenwertes an, um der Umsatzsteuer zu umgehen. Rund 150 Millionen
Euro jährlich wird diese Maßnahme an Aufkommen generieren. Bis zum 09.05.2019 können Stellungnahmen
zum Digitalsteuerpaket eingebracht werden.
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