Außenministerin betont zum Internationalen Minenaktionstag Österreichs Engagement
Wien (bmeia) - „Vor 20 Jahren trat die Konvention gegen Antipersonenminen in Kraft. Sie ist ein Meilenstein
im Kampf gegen diese, auch „silent death“ genannte, heimtückische Waffe“, so Außenministerin Karin Kneissl
am 4. April anlässlich des Internationalen Minenaktionstages. „Österreich hatte am Zustandekommen der
sogenannten Ottawa-Konvention entscheidenden Anteil. Heute sind 164 Staaten Vertragsparteien. Das sind fast 80
% aller Staaten weltweit“, so die Außenministerin.
„Bis 2025 wollen wir die Welt minenfrei machen, so wie es in der Konvention als Ziel formuliert ist. Österreich
schließt dabei an eine Tradition an, die wir Mitte der 1990er Jahre begonnen haben. Dafür leisten wir
konkrete Beiträge, sowohl finanzieller als auch politischer Natur“, so Karin Kneissl.
Syrien ist gegenwärtig besonders von Verminung betroffen. „Seit 8 Jahren tobt ein brutaler Krieg in diesem
Land. Antipersonenminen spielen dabei eine ganz bedauerliche Rolle. Sie machen es unmöglich, dass Menschen
wieder ihre landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, dass Kinder normal zur Schule gehen können“, erklärte
die Außenministerin und weiter: „Hier wollen wir aktiv werden.“
Die Außenministerin hat dazu eine konkrete Initiative gesetzt, mit dem Ziel, die Minenräumung in Syrien
voranzutreiben. „Dazu gehört zum einen das Operativwerden, im Sinne von Räumen der Minen und der Opferhilfe,
aber auch das sogenannte ‚Mine-Awareness-Training‘, also Menschen auf diese heimtückische Waffe hinzuweisen,
Kindern Bilder zu zeigen, ihnen zu erklären, wie man diese Gefahr umgehen kann“, so Karin Kneissl.
„Österreich ist dabei, ein Minenräumprojekt in Nordostsyrien mit 5,2 Mio. Euro zu finanzieren und gibt
auch 2019 wieder 1 Mio. Euro für Gefahrenaufklärung von Flüchtlingen und Opferhilfe in Syrien durch
das Internationale Komitee vom Roten Kreuz“, so die Außenministerin. Seit dem Jahr 2000 hat Österreich
mehr als 33 Mio. Euro für Aktivitäten im Bereich Minenaktion bereitgestellt und Minenräum- und Opferhilfeprojekte
in Bosnien, im Irak, in Afghanistan, Libyen, Mosambik, Ukraine und zahlreichen anderen Staaten unterstützt.
Das „Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
Antipersonenminen und über deren Vernichtung“, wurde am 3. Dezember 1997 in Ottawa unterzeichnet und trat
am 01. März 1999 in Kraft. Zum ersten Mal wurde damit ein rechtlich bindendes Abrüstungsinstrument geschaffen,
das über die herkömmlichen Beschränkungen hinsichtlich Waffen und Kampfmethoden hinausging und einen
expliziten Schwerpunkt auf den Schutz der und Unterstützung für Zivilisten und Opfer legte. Österreich
war unter den Initiatoren, welche das Übereinkommen in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Zivilgesellschaft
und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz erarbeitete.
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