EU-Kommission stoppt slowakische Sondersteuer für Einzelhandelsketten in Höhe von
2,5% - Im Vorfeld Beschwerde von Wirtschaftsministerin über Wettbewerbsverzerrung
Brüssel/Wien (bmdw - Die EU-Kommission hat am 2. April bekanntgegeben, die seit 1. Jänner 2019
geltende Sondersteuer für Einzelhandelsketten in Höhe von 2,5 Prozent in der Slowakei vorläufig
zu stoppen. Die Kommission hegt Bedenken, dass bestimmte Befreiungen von der Steuer einigen Einzelhändlern
einen selektiven Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschaffen und somit gegen die EU-Beihilfevorschriften
verstoßen. Österreich hat sich auf mehreren Ebenen in der Slowakei und bei der EU-Kommission über
diese Steuer und die damit verbundenen Wettbewerbsnachteile für heimische Handelsunternehmen beschwert, unter
anderem mit einer Binnenmarktbeschwerde. Neben den Branchenvertretern und der Wirtschaftskammer hat Wirtschaftsministerin
Margarete Schramböck sich in einem Brief an den zuständigen slowakischen Minister gewandt und auf Experteneben
hat das BMDW die entsprechenden Bedenken in Brüssel vorgebracht. „Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger
Erfolg für den heimischen Handel. Diese Steuer hätte Firmen aus dem Ausland überproportional hart
getroffen, zu einem Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen vor Ort geführt und Arbeitsplätze
gefährdet“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.
Die Steuer in der Slowakei trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und die erste Zahlung wäre Ende April 2019
fällig. Nach dieser Steuerregelung müssten Lebensmitteleinzelhändler eine vierteljährliche
Steuer in Höhe von 2,5 Prozent ihres Gesamtumsatzes entrichten. Allerdings sind Ausnahmen vorgesehen, wenn
Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Größe, ihres geografischen Tätigkeitsbereichs in der Slowakei
und/oder hinsichtlich der Art der Tätigkeiten erfüllt werden. Von der Steuer betroffen wären sieben
Lebensmitteleinzelhändler. Aufgrund der Ausnahmebestimmungen wäre ein einziges Unternehmen, nämlich
ein slowakisches, im Wesentlichen von der Steuer befreit. „Jeder versucht den eigenen Standort zu stärken,
aber das muss im Rahmen bestehender europäischer Regelungen und im Sinne eines fairen Wettbewerbs passieren.
Eine offensichtliche Benachteiligung von Markteilnehmern aus dem Ausland entspricht nicht dieser Haltung“, so Schramböck.
Die Kommission hat die Slowakei heute mittels einer entsprechenden Anordnung angewiesen, die Anwendung der Maßnahme
bis zum Abschluss ihrer Bewertung im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften auszusetzen.
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