Landessicherheitszentrale: 47 von 59 Empfehlungen
 des BLRH bereits umgesetzt

 

erstellt am
02. 04. 19
13:00 MEZ

LH-Stv. Tschürtz: „Landessicherheitszentrale hat höchste Priorität, weil es um die Sicherheit der Menschen geht!“
Eisenstadt (blms) - Sicherheitsreferent Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz informierte am 1. April gemeinsam mit LSZ-Geschäftsführer DI Christian Spuller über den Umsetzungsstand der die LSZ betreffenden Empfehlungen des Burgenländischen Landesrechnungshofes. 47 von 59 habe man bereits zur Gänze umgesetzt, alle weiteren Empfehlungen seien bereits in Arbeit, so der Tenor. Zur Erinnerung: Der von Tschürtz in Auftrag gegebene BLRH-Bericht umfasst den Prüfungszeitraum 2011 bis 2016 und beanstandet Mängel im Bereich des Personals und des Dienstbetriebs, der Buchhaltung und wirtschaftlichen Gebarung. Die ebenfalls vom BLRH geforderte Neuaufstellung der Unternehmensstruktur habe man bereits umgesetzt.

Er habe den Antrag auf Prüfung gestellt, „weil ich eine Übersicht haben wollte und sicherstellen will, dass in der LSZ eine erstklassige Arbeit geleistet wird. Die LSZ ist viel mehr als eine Schaltzentrale. Sie ist die integrierte Leitstelle der Einsatzorganisationen im Burgenland, die alle Einsatzorganisationen des Landes – Rotes Kreuz, Arbeitersamariterbund, Notarzthubschrauber C16, Feuerwehren, Wasserrettung, Rettungshundebrigade, Kriseninterventionsteam ­– zentral alarmiert. Das ist der Schlüssel für eine rasche und erfolgreiche Hilfeleistung vor Ort. Die LSZ hat oberste Priorität, weil es geht um die Sicherheit der Menschen“, so Tschürtz.

Die neue Organisationsstruktur zeichne sich durch klar definierte Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten bei den Leitstellenleitern und den Technikern aus, präzisiert Spuller. Durch die Eingliederung der LSZ in die Landesholdung Burgenland habe man mit dem vor kurzem konstituierten Aufsichtsrat eine Kontrollinstanz eingezogen.
Durch einen neuen Rahmendienstplan konnten die Überstunden stark reduziert werden, für das Leitungspersonal wurden All-in Vereinbarungen eingeführt. Die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen ist ausgeschlossen. „Der Fall, dass ein Sachbezug nicht steuerlich abgeführt wird, wie das bei der Privatnutzung von Dienstverträgen in der Vergangenheit der Fall war, ist nicht mehr möglich“, so Spuller. Weiters wurde der Rufbereitschaftsdienste komplett neu geregelt, ein neues Zeiterfassungssystem verbessert die Kontrolle der Arbeitszeit. Die Abwicklung der Buchhaltung wurde in die Landesholding Burgenland verlagert und die Abrechnung von Dienstzeiten und Diäten vereinheitlicht. „Für alle LSZ-Bediensteten gelten nun die gleichen Regeln“, so Spuller.“ Auf neue Beine gestellt wurden die detaillierte Dokumentation von Bereitschaftseinsätzen, ein neues internes Ablagesystem zur Dokumentation und Archivierung von Unternehmensdaten und die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Buchhaltungsdokumenten. Einmal im Jahr unterzieht sich die LSZ einer freiwilligen Prüfung eines Wirtschaftsprüfers.

Parallel zu den Empfehlungen des BLRH habe man eine weiterführende Analyse der LSZ durchgeführt, so der LSZ-Geschäftsführer. Diese habe gravierende Mängel im Bereich der Technik zu Tage gefördert, z. B. Doppelgleisigkeit bei Systemen, bei der Stabilität von Hard- und Software oder fehlende beziehungsweise unzureichende Wartungsverträge. Geplant ist, diese Defizite bei der Technik innerhalb der nächsten zwei Jahre durch Modernisierungsmaßnahmen zu beheben. Die Finanzierung der dafür notwendigen Investitionen sei gesichert, so Tschürtz.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at