"Für verpflichtende Volksabstimmungen" und "CETA-Volksabstimmung"
Wien (bmi) - Der Eintragungszeitraum der beiden Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen"
und "CETA-Volksabstimmung" endete am 1. April 2019, 20 Uhr. Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes
2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei beiden Volksbegehren: 6.375.395
"Für verpflichtende Volksabstimmungen"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 14.722, Zahl der Eintragungen: 12.846, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen
+ Eintragungen): 27.568
"CETA-Volksabstimmung"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 12.721, Zahl der Eintragungen: 15.818, Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen
+ Eintragungen): 28.539
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mehr als 100.000
Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass die Ergebnisse beider Volksbegehren diesen Schwellwert
nicht überschritten haben.
Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die zwei genannten Volksbegehren nach
Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung am 10. April 2019 feststellen und unmittelbar danach
auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet verlautbaren.
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