„Entlastung von einkommensschwachen Haushalten darf nicht wieder blockiert werden“
Wien (bmnt) - Am 2. April berät der Energieausschuss im Parlament das Ökostrom-Paket, das
eine Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe vorsieht und für 47 Biomasse-Anlagen
eine Übergangslösung ermöglichen soll. „Es geht nicht um Parteipolitik, sondern um den Kampf gegen
Energiearmut. Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine vollständige Befreiung von der Ökostromabgabe
für einkommensschwache Haushalte vor“, so Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger. „Das ist eine
spürbare und sofort wirksame Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen.“
Diese Entlastung wird heute ebenso diskutiert wie das Biomasse Grundsatzgesetz. Derzeit bezahlt jeder Haushalt
rund 70-90 Euro Ökostrombeitrag pro Jahr. Einkommensschwache Haushalte werden mit dieser Novelle, wie auch
von der GIS, zu 100 Prozent befreit, damit werden rund 300.000 Haushalte entlastet. Dafür braucht es wieder
eine 2/3 Mehrheit im Bundesrat. „Hoffentlich wird die SPÖ diesmal Vernunft über parteipolitisches Kalkül
stellen. Für uns war klar: wir halten das, was wir versprechen“, so Köstinger.
Das Biomasse Grundsatzgesetz wiederum soll 47 Biomasse-Anlagen in ganz Österreich vor dem Aus retten. Diese
Überbrückungslösung soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau
Gesetz“ (EAG) einen Übergang ermöglichen. Diese Kraftwerke erzeugen Ökostrom und tragen auch zur
Versorgungssicherheit bei, wenn andere erneuerbare Quellen mangels Wind oder Sonnenlicht keinen Strom erzeugen
können.
„Die Rettung der Biomasse-Anlagen ist uns wichtig, daher haben wir in kurzer Zeit mit inhaltlicher und rechtlicher
Sorgfalt einen Entwurf erarbeitet. Das ist eine Lösung, die den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst
rasch helfen soll und dafür sorgt, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen“, so Köstinger
abschließend.
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