Innsbrucks Bürgermeister Willi für Reform der Grundbesteuerung
Innsbruck (lk) - Die Grundsteuer ist eine Gemeindeabgabe, deren Ertrag direkt den Gemeinden zukommt. Inländischer
Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer, dabei wird zwischen A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen
und B für Grundvermögen unterschieden. Bemessungsbasis ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag.
„Die Grundsteuer ist im europäischen Vergleich sehr niedrig. Die Schere zwischen dem Verkehrswert von Grund
und Boden sowie der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung geht immer weiter auf“, betont Bürgermeister
Georg Willi am 2. April bei einem Pressegespräch und erläutert seine Sicht weiter: „Grundstücke
im Wohngebiet, die als Bauland gewidmet sind, werden bei landwirtschaftlicher Nutzung wie land- und forstwirtschaftliches
Vermögen bewertet und müssen nicht zwingend vom grundbücherlichen Eigentümer bewirtschaftet
werden. Das Horten von Bauland kostet also nichts.“ Beispielsweise liegt der Grundsteuermessbetrag bei 50 Euro.
Die Gemeinde ist ermächtigt einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500 Prozent darauf anzuwenden. Das ergibt
in diesem Fall 250 Euro an jährlicher Grundsteuer, die in vier Teilbeträgen zu entrichten ist.
Keine Parteistellung
Zudem ortet der Stadtchef Mängel in der Einhebung der Grundsteuer: „Die Bewertung der Grundstücke, die
Voraussetzung für die Berechnung der Grundsteuer ist, ist extrem kompliziert. Auch die Abwicklung über
die Finanzämter ist ein Nachteil. Sie sind mit der Erledigung der Akten im Verzug. Trotz einer Verjährungsfrist
von fünf Jahren entgehen der Stadt Innsbruck Einnahmen aus der Grundsteuer, weil Altfälle nicht bearbeitet
werden“, erklärt Willi. Das Finanzamt werde zudem lediglich im Anlassfall tätig, beispielsweise etwa
bei einer Änderung der EigentümerInnen, dabei habe aber die Gemeinde keine Parteistellung.
Schlüsselfaktoren
Einen Schlüsselfaktor zur Reformierung der Grundsteuer sieht Willi darin, dass den Gemeinden eine Parteistellung
zukomme. Weitere Punkte sind eine verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden sowie der Datenaustausch
untereinander, lückenlose digitale Datenbestände sowie raschere Reaktionszeiten. „Für Bauland im
Wohngebiet muss, meiner Meinung nach, generell Grundsteuer B bezahlt werden, auch wenn diese landwirtschaftlich
genutzt werden“, erklärt der Bürgermeister abschließend.
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