Blümel: Urheberrechtsreform bringt Schutz
 geistigen Eigentums und fairen Wettbewerb im Netz

 

erstellt am
15. 04. 19
13:00 MEZ

Überfällige Neuerung der EU-Urheberrechtsreform beschlossen – Wichtiger Schritt in Richtung Level Playing Field
Brüssel/Wien (bka) - „Nach jahrelangen Verhandlungen und einem intensiv ausgehandelten Kompromiss freue ich mich, dass die EU-Urheberrechtsreform heute im Rat beschlossen werden konnte. Diese ist nicht nur entscheidend für den europäischen Standort, sondern auch ein wesentlicher Schritt in Richtung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle“, so Medienminister Gernot Blümel am 15. April.

Die Reform des EU-Urheberrechts wurde nach jahrelangen, intensiven Verhandlungen im Rat der EU abgestimmt und endgültig beschlossen.

„Diese Richtlinie ist ein wesentlicher und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn der Schutz geistigen Eigentums ist eine Frage der Gerechtigkeit, die Herstellung gleicher Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer eine Notwendigkeit. Und es geht insbesondere darum, dass sich die multinationalen Online-Giganten an Spielregeln halten und in die Verantwortung genommen werden können“, so Medienminister Blümel weiter. „Denn bislang machen eben diese Online-Giganten enorme Gewinne mit den Leistungen anderer – ohne dafür selbst etwas zu leisten.“

Seit Amtsantritt setzt sich Medienminister Blümel für den Kampf gegen unfairen Wettbewerb, insbesondere der Online-Giganten, ein. Die ersten Erfolge davon sind darüber hinaus die Novelle der AVMD-Richtlinie, die Schlussfolgerungen des Rates, bei denen erstmals auch auf die e-commerce Richtlinie eingegangen wurde, die österreichweite Konzern-Digitalsteuer und die Bemühung dazu auf europäischer Ebene.

„Ich freue mich vor allem darüber, dass diese wichtigen Erneuerungen und Anpassungen an die Herausforderungen unserer Zeit nicht durch Gegenwind aufgehalten wurden. Wir haben in den letzten Monaten eine riesige Welle des Lobbying und der Desinformation zu diesem Thema erlebt. Es wurde enorme Verunsicherung erzeugt - mit Behauptungen, die nichts mit den Tatsachen und der Realität zu tun haben“, so Blümel. Natürlich seien aber Bedenken ernst zu nehmen und man werde sich mit diesen auch im Zuge der nationalen Umsetzung auseinandersetzen, die binnen zwei Jahren zu erfolgen hat. Die Arbeiten dazu werden beginnen sobald die Richtlinie veröffentlicht wurde und in Kraft tritt.

 

 

 

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