Internationale Konferenz „Die nationale Verfassungsidentität im Kontext europäischen
Rechts“ in rumänischer Hauptstadt
Bukarest/Wien (vfgh) - VfGH-Präsidentin Dr. Brigitte Bierlein und Vizepräsident Professor DDr.
Christoph Grabenwarter nahmen Mitte April an der internationalen Konferenz „Die nationale Verfassungsidentität
im Kontext europäischen Rechts“ in der rumänischen Hauptstadt Bukarest teil.
In der ersten Sitzung nach Eröffnung durch den Präsidenten des rumänischen Verfassungsgerichts Valer
Dorneanu referierte VfGH-Präsidentin Bierlein zum Thema „Die nationale Verfassungsidentität – ein neuentdecktes
Konzept“. Den Vorsitz führte Vizepräsident Grabenwarter. Die VfGH-Präsidentin erläuterte die
Rolle von Verfassungsgerichten beim Aufbau einer Verfassungsidentität und befasste sich mit dem verantwortungsvollen
Zusammenspiel von nationalen und europäischen Höchstgerichten.
Die zweite Sitzung der eintägigen Konferenz thematisierte die Beziehung zwischen nationaler Verfassungsidentität
und dem Vorrang des europäischen Rechts. Weiters nahmen an der Konferenz Verfassungsrichterinnen und -richter
aus dem Gastgeberland Rumänien, aus Deutschland, Ungarn sowie Kroatien teil.
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