Hiegelsberger und LR Achleitner: Vorordnung bringt Planungssicherheit für oö. Betriebe
und vermindert Fachkräftemangel
Linz (lk) - Die am 12. April in Begutachtung gegangene Saisoniers-Verordnung der Bundesregierung ist ein
wichtiger Schritt hin zu einer Behebung des Arbeitskräftemangels in der Landwirtschaft und im Tourismus. Kernpunkte
der neuen Verordnung sind die Erhöhung der Kontingente um 4,5 Prozent, der jährliche statt des bisherigen
monatlichen Durchrechnungszeitraums und die Zusammenführung aller drei bestehenden Verordnungen. Aufgrund
des veränderten Durchrechnungszeitraumes wird es in Zukunft möglich sein, in Monaten mit hohem Arbeitsaufwand
bis zu 20 Prozent mehr Arbeitskräfte zu beschäftigen und dies durch geringere Zahlen im restlichen Jahr
auszugleichen.
„Die Erhöhung des Grundkontingents an Saisoniers in Oberösterreich um knapp 50 Personen und vor allem
der veränderte Durchrechnungszeitraum werden unseren landwirtschaftlichen Betrieben dabei helfen, die Arbeitsspitzen
während des Anbaus und der Ernte zu meistern. Gerade im Gemüse- und im Obstbau bedroht der Mangel an
Arbeitskräften viele Betriebe und damit die Eigenversorgung mit hochqualitativen Lebensmitteln. Dadurch geraten
auch Leitbetriebe in der Verarbeitung wie die EFKO in Schwierigkeiten. Das Land Oberösterreich hat daher vehement
auf eine Erhöhung des Kontingents und eine Flexibilisierung des Durchrechnungszeitraumes gedrängt. Danke
an die Bundesministerinnen Elisabeth Köstinger und Beate Hartinger-Klein, die in ihrer Verordnung auf die
Bedürfnisse unserer landwirtschaftlichen Betriebe vor Ort eingegangen sind“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.
„Die neuen Regelungen des Bundes für Saisoniers-Kontingente sind ein Schritt in die richtige Richtung. Denn
sie tragen dazu bei, den Fachkräftemangel im Tourismus zu vermindern und ermöglichen den Betrieben mehr
Flexibilität“, begrüßt auch Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner die Verordnung.
Denn die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Bedarf an zusätzlichen Saisonarbeitskräften
auch innerhalb der Saisonen gerade auch im Tourismus Schwankungen unterliegt und in den Saisonspitzen deutlich
höher ist als in der Nebensaison. „Mit der neuen Verordnung soll der Gesamtbedarf an ausländischen Saisoniers
auch im Tourismus während des ganzen Jahres abgedeckt werden. Es werden zwar wie bisher für die einzelnen
Bundesländern Grundkontingente festgelegt, die aber in den Monaten mit Saisonspitzen um bis zu 20 % überschritten
werden können. Dadurch, dass die Kontingente in der Nebensaison teilweise deutlich nicht ausgelastet sind,
wird das übers Jahr gesehen wieder ausgeglichen“, erläutert LR Achleitner.
|