Land Tirol setzt beim Thema Hunde auf Aufklärung und tirolweite Regelung bei Leine und
Maulkorb
Innsbruck (lk) - Nach den letzten Vorfällen mit gefährlichen Hunden zieht die für das Tiroler
Landespolizeigesetz zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf eine Zwischenbilanz über die
bisher in Tirol geplanten Maßnahmen: „Mehr Sicherheit für den Menschen und trotzdem die artgerechte
Haltung für den Hund – diesen Spagat gilt es zu meistern. Hier ich sage ganz klar: Keine Schnellschüsse
und Überschriften sondern fachlich fundierte Regelungen! Wir halten jede Woche Rücksprache mit Expertinnen
und Experten, mit denen wir gemeinsam einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Es geht insbesondere um Aufklärung,
etwa in Form von Schulungen für Hundehalterinnen und Hundehalter und eine tirolweite Leinen- und Maulkorbregelung.
Dem Modell der ‘Listenhunde' stehen wir auf den Rat aller Fachleute hin kritisch gegenüber.“
Schulung vor Hundeanschaffung
Neo-HundehalterInnen sollen künftig einen verpflichtenden Sachkundenachweis zur Hundehaltung bei der Anmeldung
eines Hundes bei der Gemeinde erbringen. In Zusammenarbeit mit der Fachgruppe der HundebetreuerInnen in der Wirtschaftskammer
Tirol will die Landesrätin Schulungen für HundehalterInnen organisieren, bei denen sie diese Sachkunde
erwerben können. Die Schulungen sollen von zertifizierten und gut ausgebildeten HundetrainerInnen durchgeführt
werden. „Unsicherheit und falsche Haltung stellen bei Hunden die größte Gefahr dar. Wer einen Hund hält,
hat aber eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Das Fachwissen dafür ist für die Vermeidung von Beißvorfällen
unverzichtbar. Hunde sind so zu beaufsichtigen oder zu halten, dass Dritte durch sie nicht gefährdet werden.
Dieses Verhalten ist bereits jetzt schon so im Tiroler Landespolizeigesetz festgeschrieben, mit den Schulungen
wollen wir hier noch einmal gezielt aufklären“, so die Landesrätin.
Tirolweite Regelung bei Leine und Maulkorb
Bestimmte Bereiche, in denen Leinenzwang und/oder Maulkorbpflicht gelten, sollen im Landespolizeigesetz definiert
werden und dann für alle Gemeinden Tirols gelten. LRin Zoller-Frischauf: „An öffentlichen Orten und sensiblen
Einrichtungen, etwa in Verkehrsmitteln, im Bereich von Kinderspielplätzen, Schulen und bei Veranstaltungen,
sollen Hunde an der Leine beziehungsweise auch ergänzend mit Maulkorb geführt werden. Das kann erforderlich
sein, damit die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet wird.“ Weitere Bereiche können
nach Bedarf von der jeweiligen Gemeinde per Verordnung ausgewiesen werden.
Informationsbroschüre des Landes
Das Land Tirol wird die bereits bestehende Broschüre „Damit dein Hund allen Freude macht“ neu auflegen. Darin
werden unter anderem die Pflichten von HundehalterInnen sowie Ratschläge für die Vorbereitung auf einen
Hundekauf, zum richtigen Verhalten bei Vorfällen und Unfällen, zum Thema Hunde und Kinder und der Hundeausbildung
aufgelistet. Der Ratgeber beinhaltet auch wichtige und nützliche Adressen für HundehalterInnen.
Skepsis gegenüber Modell „Listenhunde“
Das Modell der „Listenhunde“ sieht LRin Zoller-Frischauf kritisch: „Die meisten Bisse erfolgen laut Statistik von
Hunderassen, die nicht auf solchen Listen stehen. Der erwünschte Sicherheitszuwachs tritt durch Rasselisten
nicht ein, entsprechende Verordnungen wurden in europäischen Städten reihenweise zurückgenommen.
Es besteht auch die Gefahr, dass neue Rassen gezüchtet werden oder auf Rassen mit ähnlichen Eigenschaften
ausgewichen wird, um die Listen zu umgehen. ‚Listenhunde‘ sind daher wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen. Da
sind sich alle Hundeexpertinnen und Hundeexperten einig.“
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