EU-Rat segnet Richtlinie für mehr Fairness für landwirtschaftliche Erzeuger ab
Brüssel/Wien (bmnt) - Im heutigen Rat der EU wurde die neue Richtlinie für mehr Fairness für
landwirtschaftliche Erzeugnisse mit großer Mehrheit beschlossen. Dem gingen monatelange Verhandlungen und
die Einigung im Dezember unter österreichischer Ratspräsidentschaft voran. „Mit dieser Richtlinie machen
wir Schluss mit unfairen Praktiken gegenüber den Schwächsten in der Lebensmittelversorgungskette. Wir
haben es geschafft, für die Richtlinie eine Einigung zu erzielen“, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth
Köstinger am 9. April. Zum ersten Mal gibt es damit auf europäischer Ebene ein verbindliches und
detailliertes Regelwerk, das unfaire Praktiken eindämmen und kleine Erzeuger schützen soll. „Wir wollen,
dass unsere Bäuerinnen und Bauern einen fairen Preis für ihre hochwertigen Lebensmittel bekommen. Diese
Richtlinie spricht eine klare Sprache. Mit ihr wird EU-weit erstmals ein Standard definiert, wie man in Geschäftsbeziehungen
miteinander umgehen soll“, betont Köstinger und ergänzt: „Wir werden uns unmittelbar an die Umsetzung
machen. Zusammen mit den schon eingeführten Verbesserungen im Wettbewerbsrecht und der Einrichtung einer Ombudsstelle
haben wir damit ein Instrumentarium, mit dem wir einen fairen Umgang der Partner in der Lebensmittelkette miteinander
auch durchsetzbar machen!“ Mit der Richtlinie wird ein Mindestschutzniveau eingeführt, mit dem 16 unlautere
Geschäftspraktiken beim Namen genannt und verboten werden. Verspätete Zahlungen für verderbliche
Lebensmittelerzeugnisse, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen,
erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln und Verweigerung schriftlicher
Verträge sind ab nun verboten.
Obstler gerettet
Eine weitere erfreuliche Nachricht gibt es für die österreichischen Hersteller von Obstler. Der Name
wird per EU-Gesetz geschützt, die gängige österreichische Herstellungsmethode bleibt erlaubt. „Das
traditionelle österreichische Handwerk wird weiter bestehen“, zeigt sich Ministerin Köstinger erfreut
und ergänzt: „Die EU-Regelung stellt sicher, welches Produkt unter welchem Namen vertrieben wird. Das schützt
die heimischen Produzenten, die auf Qualität und traditionelle Verfahren setzen."
Künftig besteht ein echter Obstler zu 85 Prozent aus Äpfeln und Birnen. Die restlichen 15 Prozent können
nach bewährtem Rezept ausgewählt werden. Erstmals wird auch ein Zuckergrenzwert festgeschrieben. Der
neue Grenzwert für Obstbrände ist ein Zuckerzusatz von 20 Gramm pro Liter. In extremen Fällen außerhalb
Österreichs werden bisher bis zu 35 Gramm pro Liter zugesetzt. Im Qualitätsland Österreich sind
höchsten vier Gramm pro Liter üblich.
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