Rolle der Verfassungsgerichte bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als Thema.
Zagreb/Wien (vfgh) - Die Arbeitsgespräche fanden auf Einladung des kroatischen Verfassungsgerichts-Präsidenten
Dr. Miroslav Šeparovic statt. Im Rahmen der Tagung in der kroatischen Hauptstadt referierte Verfassungsrichter
Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter eingangs zum Verhältnis zwischen den Verfassungsgerichten und dem Gerichtshof
der Europäischen Union im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens, wobei er im Besonderen auf den Datenschutz
einging.
Zweites Thema der Fachgespräche war die Rolle der Verfassungsgerichte bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
und Demokratie mit Impulsvorträgen der kroatischen Vizepräsidentin Dr. Snježana Bagic sowie von VfGH-Vizepräsident
Prof. DDr. Christoph Grabenwarter. Der VfGH-Vizepräsident hob hervor, dass die Verfassungsgerichte im Verbund
mit den Europäischen Gerichtshöfen in Straßburg und Luxemburg für die Wahrung der verfassungsrechtlich
und europarechtlich gebotenen Standards für Demokratie und Rechtsstaat zu sorgen hätten. Er verwies dabei
insbesondere auf die Garantie freier Wahlen und die Unabhängigkeit der Justiz, die als Maßstäbe
gerade in Krisen zu beachten seien, wie sie derzeit in Polen, Ungarn und Rumänien, aber auch außerhalb
der Europäischen Union in Russland und in der Türkei sichtbar würden.
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