„Die S8 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebensqualität und eine leistungsfähige
Anbindung des Marchfeldes.“
Wien (bmvit) - Bundesminister Norbert Hofer hat am 17. April den positiven UVP-Bescheid für das
Bundesstraßenbauvorhaben „S8 Marchfeld Schnellstraße“ ausgefertigt und den Verfahrensbeteiligten übermittelt.
„Die 14,4 Kilometer lange Schnellstraße erschließt die Region Marchfeld optimal und entlastet die 18.000
Anrainerinnen und Anrainer wirksam vom Verkehr. Die S 8 und die S 1 Außenring Schnellstraße bedeuten
ein wirkungsvolles Verkehrssystem für die gesamte Ostregion. „Nach jahrelangen Verhandlungen und Prüfung
aller relevanten Parameter konnte das BMVIT mit dem positiven UVP-Bescheid nun grünes Licht für die Verbesserung
der Lebensqualität und die leistungsfähige Anbindung des Marchfeldes geben“, betont Infrastrukturminister
Norbert Hofer.
Mit der Errichtung der S8 Marchfeld Schnellstraße zwischen Knoten S 1/S 8 und Staatsgrenze bei Marchegg wird
eine hochrangige Verbindung der Städte Wien und Bratislava sowie deren Einzugsbereichen hergestellt. Zudem
kann damit der „Regionenring“ rund um Wien durch die Verbindung mit der S1 fertig gestellt werden. Bundesminister
Norbert Hofer: „In den Gemeinden Gänserndorf, Strasshof, Deutsch-Wagram, Obersiebenbrunn, Markgrafneusiedl
und Raasdorf leben rund 18.000 Menschen, die bislang mit dem zunehmenden Verkehr mitten im Ortszentrum leben mussten.
Diesen Menschen wird die S8 ein deutliches Plus an Lebensqualität verschaffen.“
Auch der Wirtschaft im Marchfeld entstehen durch die neue Straße viele Vorteile. Die Wirtschaftsbetriebe
der Region sind besser erreichbar und gewinnen dadurch an Attraktivität. Das Marchfeld wird durch die S8 auch
für neue Betriebe interessanter.
Das UVP-Verfahren hat im Juli 2011 begonnen. Bis 2016 wurden noch Änderungen am Projekt vorgenommen beziehungsweise
weitere Unterlagen nachgereicht. Im April, Mai, Juni und November 2016 wurden die mündlichen Verhandlungen
abgehalten. Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung gab es ein umfangreiches ergänzendes Ermittlungsverfahren
v.a. im Hinblick auf die Fachbereiche Lärm und Naturschutz.
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