Ab Mai 2022 sind Sicherheitseinrichtungen wie intelligente Geschwindigkeitsunterstützung
und fortschrittliche Notbrems-Assistenzsysteme in Neufahrzeugen Pflicht.
Strassburg (ep) - „Dieses Gesetz ebnet den Weg, um in den kommenden Jahren Tausende von Leben zu retten.
Unser Hauptaugenmerk lag stets auf der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der besonders gefährdeten.
Die zusätzliche verpflichtende Ausrüstung von Pkw, Lkw und Bussen wird dazu beitragen, Menschenleben
zu retten", sagte die Berichterstatterin Róza Thun (EVP, PL) am 16. April. Die vorläufige Vereinbarung
mit den EU-Ministern wurde am 26. März getroffen.
Bessere Ausrüstung von Fahrzeugen zur Vermeidung von Unfällen
Die Fahrerassistenzsystemen, die in alle neuen Fahrzeuge eingebaut werden müssen, sind die folgenden: Intelligenter
Geschwindigkeitsassistent, Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre, Warnsystem bei Müdigkeit
und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers, Notbremslicht,
Rückfahrassistent und ereignisbezogene Datenerfassung ("Black Box").
Die intelligente Geschwindigkeitsunterstützung könnte Schätzungen zufolge die Zahl der Verkehrstoten
auf den Straßen der EU um 20% senken. „Der Geschwindigkeitsassistent gibt dem Fahrer Rückmeldungen auf
der Grundlage von Karten und Verkehrszeichen, wenn die Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Wir
führen hier keinen Geschwindigkeitsbegrenzer ein, sondern ein intelligentes System, das den Fahrer beim Beschleunigen
sensibilisiert. Das wird nicht nur die Straßen sicher machen, sondern auch den Fahrern helfen, Strafzettel
zu vermeiden", so die Berichterstatterin.
Für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge wird außerdem der Einbau eines Notbrems-Assistenzsystems
Pflicht sein (bereits vorgeschrieben für Lastkraftwagen und Busse), sowie eines Notfall-Spurhalteassistenten.
Die meisten dieser Technologien und Systeme sollen ab Mai 2022 für neue Modelle und ab Mai 2024 für bestehende
Modelle verbindlich werden.
Lkw und Busse sicherer für Radfahrer und Fußgänger
Lkw und Busse müssen so konstruiert und gebaut, d.h. mit fortschrittlichen Funktionen ausgestattet werden,
dass die Direktsicht auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer vom Fahrersitz aus verbessert wird, und „zwar indem
die toten Winkel vor dem Fahrer und an seiner Seite möglichst weitgehend verringert werden“, so der Text.
Die Direktsicht-Technologie sollte ab November 2025 in neue und ab November 2028 in bestehende Fahrzeugmodelle
eingebaut werden.
Verbesserte Crashtests und Windschutzscheiben
Die neuen Vorschriften verbessern auch die Anforderungen an die passive Sicherheit, einschließlich Crashtests
(vorne und seitlich) sowie Windschutzscheiben, um die Schwere von Verletzungen für Fußgänger und
Radfahrer zu verringern. Die Typgenehmigung von Reifen wird auch verbessert, um abgenutzte Reifen zu prüfen.
Die nächsten Schritte
Die vom Parlament mit 578 Stimmen bei 30 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommene Verordnung wird nun dem EU-Ministerrat
zur Billigung vorgelegt.
Im Jahr 2018 waren in der EU etwa 25.100 Todesfälle bei Straßenverkehrsunfällen zu verzeichnen.
Schätzungen zufolge kamen zu jedem Toten auf den Straßen der EU im vergangenen Jahr ungefähr fünf
Mal so viele Schwerverletzte (rund 135.000) hinzu, so die vorläufigen Zahlen der Kommission.
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