ÖAMTC: Datenschutzbedenken ausgeräumt, technische Herausforderungen bleiben
Strassburg/Wien (öamtc) - Am 16. April stimmt das EU-Parlament über die General Vehicle Safety
Regulation ab. In dieser Verordnung ist unter anderem festgelegt, mit welchen Assistenzsystemen Fahrzeuge vom Pkw
bis zu Lkw und Bus in der EU künftig ausgestattet sein müssen. Der Mobilitätsclub begrüßt
die Einführung von Systemen, die die Verkehrssicherheit erhöhen. "ÖAMTC-Tests haben vielfach
bewiesen, dass moderne Sicherheitssysteme viel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Reduzierung der Unfallzahlen
beitragen. Besonders die verpflichtende Einführung von Notbremsassistenten für alle Fahrzeuge und von
Abbiegeassistenten für Lkw und Busse haben hohes Potenzial, Unfälle zu vermeiden oder Unfallfolgen zu
mildern", erklärt ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner. Die meisten in der Verordnung angeführten
Systeme müssen ab 2022 in allen neu typisierten und ab 2024 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen eingebaut
sein.
Allerdings, so der ÖAMTC-Experte, seien bei einigen Systemen noch verschiedene Herausforderungen zu bewältigen.
Exemplarisch nennt Hametner zwei Assistenzsysteme, die aktuell im Fokus der Öffentlichkeit stehen:
- Lkw-Abbiegeassistent: Die "Erkennung ungeschützter
Verkehrsteilnehmer", wie es in der Verordnung heißt, wird für Lkw und Busse verpflichtend eingeführt.
Der Mobilitätsclub begrüßt diesen Schritt, erneuert aber gleichzeitig seine Forderung nach einer
Einführung zum frühestmöglichen Zeitpunkt – wenn auch nur auf nationaler Ebene.
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Dieses System soll
den Fahrer bei der Einhaltung der durch Verkehrszeichen vorgegebenen Geschwindigkeit unterstützen. "Die
ÖAMTC-Forderungen nach Abschaltbarkeit und optischem Feedback wurden vom EU-Parlament aufgegriffen und in
die Verordnung aufgenommen", erklärt Hametner. "Notwendig ist das, weil eine fehlerfreie Funktion
der Verkehrszeichenerkennung noch nicht gewährleistet werden kann."
An Kosten für die neuen Systeme sind beim Neuwagenkauf mehrere hundert Euro zu erwarten, was vor allem
bei kleineren und günstigen Fahrzeugen ins Gewicht fällt. "Mit der gesetzlichen Vorgabe und dem
Einsatz in Serienproduktion ist auf längere Sicht mit einer stetigen Kostenreduktion zu rechnen", hält
der ÖAMTC-Cheftechniker fest.
Assistenzsysteme dürfen keine "Datenkraken" sein
Eine wichtige Frage bezüglich Datensicherheit betrifft den künftig vorgeschriebenen Unfalldatenspeicher.
"Dieses System erfasst und speichert kurz vor, während und unmittelbar nach einem Unfall anonymisiert
wichtige Fahrzeugdaten, u.a. Geschwindigkeit und Aktivierungsgrad der Sicherheitssysteme an Bord", erläutert
der ÖAMTC-Cheftechniker. "Das ermöglicht eine noch effektivere Unfallforschung, was grundsätzlich
zu begrüßen ist."
Es gibt jedoch Bedenken, der Unfalldatenspeicher könne als eine Art "Belastungszeuge" im eigenen
Fahrzeug dienen. Des Weiteren könnten die Daten, so die Befürchtung, auch zur automatischen Bestrafung
bei Übertretungen herangezogen werden. Hametner erklärt: "Die Verordnung gibt – wie vom ÖAMTC
gefordert – vor, dass dieses System keine personenbezogenen Daten ermitteln darf. Die erfassten Informationen bleiben
im Speicher, werden also nicht übermittelt und permanent überschrieben." Gleiches gilt für
weitere künftig verpflichtend eingebauter Fahrerassistenten wie z.B. die Müdigkeitserkennung oder den
Ablenkungswarner.
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