180 Mitarbeiter der OeNB werden an die FMA übertragen – FMA künftig mit einem Vorstand
und drei Exekutiv-Direktoren
Wien (bmf) - Mit der Reform der Finanzmarktaufsicht gehört die geteilte Bankenaufsicht zwischen Finanzmarktaufsicht
(FMA) und Österreichischer Nationalbank (OeNB) der Vergangenheit an. Denn künftig werden sämtliche
Aufsichtsaktivitäten in allen Sektoren des Finanzmarktes integriert von einer verantwortlichen Stelle – der
FMA – gesteuert und durchgeführt. Die österreichische Bundesregierung setzt damit unnötigen Doppelgleisigkeiten,
hohen Kosten und einer geringen Praxisnähe ein Ende und sorgt für mehr Sicherheit, Stabilität und
eine höhere Attraktivität des Finanzplatzes Österreich.
„Mit dieser Reform macht die österreichische Bundesregierung die Finanzmarktaufsicht schlanker, effizienter
und schlagkräftiger. Gleichzeitig erreichen wir nachhaltige Einsparungseffekte“, erklärt Finanzminister
Hartwig Löger am 15. April. „Bereits in diesem Jahr stellen wir ideale Rahmenbedingungen her und heben
die strukturelle Effizienz des Aufsichtssystems. Ab 1.1.2020 erhält das neue Management der FMA und OeNB den
Auftrag klare Kosteneffizienz-Programme zu fahren. Erste Berechnungen zeigen, dass diese Reform bereits 2020 zehn
Millionen Euro an Einsparungen bringen wird“, so Löger weiter.
Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs ergänzt: „Die Forderung nach der Zusammenlegung der Bankenaufsicht
in einer Organisation besteht bereits seit mehreren Jahren. Zuletzt hat dies auch der Rechnungshof in einem Bericht
von 2017 hervorgehoben. Diese Bundesregierung setzt die Reform um und fokussiert BMF, FMA und OeNB auf ihre jeweiligen
Kernkompetenzen: Regulierung, Aufsicht sowie Finanzmarktstabilität und -strategie“, so Fuchs.
Mit dem nun vorgelegten Gesetzespaket werden somit ab 1.1.2020 auch jene bankenaufsichtlichen Funktionen, die bisher
noch von der OeNB wahrgenommen werden, an die FMA übertragen. Dazu werden nun rund 180 Mitarbeiter der OeNB
an die FMA übertragen. OeNB, FMA und BMF haben sich dabei in einem gemeinsamen Projekt auf ein Maßnahmenpaket
geeinigt, das die Rechte und Pflichten arbeitsrechtlich sauber und fair für alte wie neue Mitarbeiter wahrt.
Auch die FMA wird einer neuen Struktur unterzogen. Dabei orientiert sich die österreichische Bundesregierung
am deutschen BaFin-Modell. Künftig wird es daher einen Vorstand und drei Exekutiv-Direktoren für die
Bereiche Banken, Versicherungen und Wertpapiere geben. „Mit der neuen Struktur der FMA folgen wir einem internationalen
Best Practice Modell und sorgen dafür, dass weiter deutlich im System gespart wird“, führt Finanzminister
Löger aus.
„Die Nationalbank behält ihre Kompetenz im Bereich der Finanzmarktstabilität und kann im Krisenfall Prüfaufträge
an die FMA erteilen“, betont Fuchs. „Gleichzeitig war es uns bei dieser Reform enorm wichtig, sicherzustellen,
dass die Unabhängigkeit der Nationalbank unangetastet bleibt“, ergänzt Löger.
Die Begutachtung läuft nun bis zum 6. Mai 2019. Noch vor dem Sommer soll die Aufsichtsreform im Parlament
behandelt werden.
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