Künftig können geschulte Polizistinnen und Polizisten den Verdacht einer Drogenbeeinträchtigung
feststellen, kündigt der Innenminister an.
Wien (bmi) - "Drogen sind ein enormes Problem unserer Gesellschaft, weil Menschen sich selbst, aber
auch andere massiv gefährden und schädigen. Dritte können nicht nur durch die Beschaffungskriminalität
zu Opfern werden, sondern sind auch im Straßenverkehr großen Gefahren ausgesetzt" sagt Innenminister
Herbert Kickl. "Wir müssen daher entschlossen dagegen kämpfen, dass völlig unschuldige Menschen
zu Opfern unverantwortlicher Verkehrsteilnehmer werden, die sich unter Drogeneinfluss hinters Lenkrad setzen."
Derzeit sind Drogenlenker weit weniger gefährdet, von der Polizei erwischt zu werden, als alkoholisierte Autofahrer.
Der Hauptgrund dafür ist, dass Ärzte derzeit umfassende Untersuchungen an verdächtigen Fahrern vornehmen
müssen. Das fällt künftig weg. Besonders geschulte Polizeibeamte übernehmen das. Den endgültigen
Beweis liefert ein Bluttest. So sieht es der Entwurf der nächsten Novelle zur Straßenverkehrsordnung
vor, der am 29. April 2019 in Begutachtung geht.
"Die besonders geschulten Polizisten entlasten die vor allem im ländlichen Bereich fehlenden Ärzte.
Dadurch schließen wir eine massive Lücke im Kontrollsystem. Bis jetzt sind viele Drogenlenker ungestraft
davongekommen. Damit machen wir Schluss", sagt der Innenminister.
Zweistufiges Beweisverfahren
Das Beweisverfahren ist zweistufig: Ein besonders geschulter Polizist stellt die Fahruntüchtigkeit aufgrund
des Verdachts der Suchtmittelbeeinträchtigung fest. Ein Arzt führt anschließend einen Bluttest
durch. Finden sich Spuren illegaler Substanzen im Blut, ist der Führerschein weg.
Ärzte müssen somit selbst keine umfassenden Untersuchungen mehr vornehmen. Das bisherige Problem eines
Mangels an Amtsärzten gerade im ländlichen Raum wird dadurch gelöst. Auch eine Untersuchung durch
Spitalsärzte ging bisher mit zum Teil längeren Wartezeiten einher, da diese oftmals mit der Versorgung
der Spitalspatienten ausgelastet sind.
Höhere Strafen und sechs Monate Führerscheinentzug
Bestätigt der Bluttest den Verdacht auf Drogen, dann wird es für den Drogenlenker teuer: Die Mindeststrafe
wird auf 1.600 Euro erhöht (bisher 800 Euro). Der Schein wird mindestens für sechs Monate entzogen (bisher
ein Monat). Damit entsprechen die Sanktionen jenen für Lenker, die mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut haben
oder den Alkotest komplett verweigern.
Dritte maßgebliche Änderung: Der Begriff "Suchtgift" wird im Gesetz durch "Suchtmittel"
ersetzt. Dadurch ist auch das Lenken unter dem Einfluss sogenannter psychotroper Stoffe untersagt und die gesamte
Bandbreite von Drogen wird berücksichtigt.
In Wien besonders viele Drogenlenker
Laut einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit kommt ein Drogenlenker auf vier Alkolenker. Schwerpunkteinsätze
der Polizei in der Bundeshauptstadt zeigen zum Teil einen weit höheren Anteil an Drogenlenkern. Vor allem
junge, männliche Lenker sind überproportional oft unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs.
"Mit dieser Novelle der Straßenverkehrsordnung würde der Gesetzgeber einen langjährigen Wunsch
der Wiener Polizei erfüllen. Gerade in der Hauptstadt wird das Problem mit Drogenlenkern immer größer,
wie auch die steigenden Anzeigenzahlen beweisen. Noch immer kommen aber viel zu viele Drogenlenker ungestraft davon.
Bessere Kontrollmöglichkeiten und härtere Strafen sind die ideale Kombination, um dem ein Ende zu setzen",
sagt der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl.
Von den geplanten Änderungen sind auch Paragraphen im Verfassungsrang betroffen, daher braucht die Regierung
die Unterstützung der Opposition.
"Ich hoffe, dass die Opposition diesen Weg mit uns geht und die nötige Verfassungsmehrheit sicherstellt.
Der Schutz Unschuldiger vor verantwortungslosen Verkehrsteilnehmern sollte ein Konsens über alle Parteigrenzen
hinweg sein", sagt Kickl.
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