190 Millionen an Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ausbezahlt
Wien (bmnt) - Die ausstehenden flächenbezogenen Zahlungen für das Antragsjahr 2018 im Wert von
insgesamt 190,7 Millionen Euro werden am 29. April plangemäß von der AMA an die österreichischen
Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik. „Unsere
bäuerlichen Familienbetriebe ermöglichen eine flächendeckende Bewirtschaftung und stehen für
sichere, qualitativ hochwertige Lebensmittel – sie brauchen Stabilität und Planungssicherheit. Darum ist es
so wichtig, dass ihre Leistungen honoriert und auch im Rahmen der europäischen Agrarpolitik gerecht abgegolten
werden. Österreich ist Vorreiter in der Unterstützung von ökologischen und innovativen Bewirtschaftungskonzepten“,
betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.
Überwiesen werden 13,8 Millionen Euro Direktzahlungen, 65,7 Millionen Euro Ausgleichszulage für benachteiligte
Gebiete und 111,2 Millionen Euro im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL. Darüber hinaus erfolgen Zahlungen
für spezielle Projektmaßnahmen. „Diese Zahlungen sind enorm wichtig für unsere Landwirtschaft.
Die finanzielle Dotierung und inhaltliche Ausgestaltung der entsprechenden Maßnahmen ist zentral und entscheidet,
wie sich die Landwirtschaft in Österreich und Europa weiterentwickeln wird. Wir wollen weiter den Weg einer
nachhaltigen, ökosozialen Landwirtschaft in ganz Europa gehen“, so Köstinger.
Flächendeckende nachhaltige Lebensmittelproduktion sicherstellen
Direktzahlungen werden als wichtiger Einkommensbestandteil der bäuerlichen Betriebe bzw. auch als Lenkungsinstrument
in Richtung nachhaltige Produktion ausbezahlt. Neben breiten Basisanforderungen für die umweltgerechte Landbewirtschaftung
werden unter dem Stichwort „Greening“ auch darüber hinaus gehende Umweltanforderungen umgesetzt, wie zum Beispiel
die Anlage von ökologischen Vorrangflächen oder die Etablierung von umweltgerechten Fruchtfolgen. Für
Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird mittels „Top-Up“-Zahlung eine ergänzende Unterstützung angeboten.
Darüber hinaus wird auch der Alm-Auftrieb von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen unterstützt. Im Zuge
der Ausgleichszahlung werden die erhöhten Bewirtschaftungskosten der landwirtschaftlich genutzten Flächen
im benachteiligten Gebiet abgegolten. Der jeweilige Betrag wird individuell anhand der tatsächlichen Erschwernis
berechnet. Durch diese Zahlungen kann die Bewirtschaftung von schwer zugänglichen bzw. schwer zu bearbeitenden
Flächen und Regionen aufrechterhalten werden. Dies sichert wertvolle Lebens- und Erholungs- und Wirtschaftsräume.
Im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL werden freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende
Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Teilnehmende Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich zu einer
mindestens fünfjährigen Bewirtschaftung gemäß den Förderbedingungen. Umgesetzte Maßnahmen
dienen unter anderem dem Erhalt der pflanzlichen und tierischen Biodiversität oder dem Schutz von Böden
sowie Grund- und Oberflächengewässern.
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