… und Gemeindemandatare zur Gebarung von Verfügungsmitteln – Landeshauptmann lässt
Richtlinien ausarbeiten – Aufzeichnungen wichtig
Salzburg (lk) - Im Umfeld der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2019 kam es im Land Salzburg
bei rund einem Drittel der Gemeinden zu einem Wechsel der Gemeindeoberhäupter - so sind aktuell 46 neue Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister im Amt. Aufgrund eines Rechnungshofberichts zur Gebarung von Verfügungsmitteln der
Marktgemeinde Straßwalchen veranlasst Landeshauptmann Wilfried Haslauer die Erarbeitung eines Leitfadens
inklusive formaler Voraussetzungen.
„Rund ein Drittel der Bürgermeister sind neu in das Amt gewählt worden. Wir unterstützen mit diesem
Leitfaden primär alle neuen Gemeindemandatare in ihrer Amtsführung, um auf die rechtlichen Grundlagen
und ihre Handhabe hinzuweisen“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer.
Aufklärung und Prävention fördern
Anlassfall ist die Prüfung der Verfügungsmittel in der Marktgemeinde Straßwalchen und die daraus
gewonnene Erkenntnis, dass einerseits erhebliche Unterschiede in vergleichbaren Gemeinden bei der Höhe der
Verfügungsmittel bestehen und es andererseits keine allgemein gültigen Richtlinien zur Handhabung gibt,
beispielsweise bei Eigenbelegen, Rechnungen und Angaben welche Daten diese zu enthalten haben. „Klar ist, dass
Verfügungsmittel nicht für Privatausgaben verwendet werden dürfen“, stellt Landeshauptmann Haslauer
klar fest.
Unterstützung für Bürgermeister
Neben den rechtlichen Grundlagen zur ordnungsgemäßen Verwendung von Verfügungsmitteln werden zudem
auch die formalen Voraussetzungen und Erfordernisse erörtert und im Detail erklärt. „Wir möchten
die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister damit bestmöglich unterstützen und für dieses
wichtige Thema weiter sensibilisieren“, so Haslauer zum geplanten Leitfaden.
Gemeindeverband begrüßt Informationsoffensive
„Vor allem zu Beginn der Funktionsperiode haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine Flut an
Informationen zu bewältigen und müssen sprichwörtlich an tausend Dinge denken. Daher begrüßen
wir diese Informationsoffensive des Landes und sehen darin eine wichtige Unterstützung in der täglichen
Arbeit in den Kommunen“, so Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer, der bei der Erstellung dieses
Leitfadens mitarbeiten wird.
Empfehlungen des Rechnungshofs werden ernst genommen
„Wir nehmen die Ergebnisse und Empfehlungen des Landesrechnungshofs anlässlich der Prüfung der Marktgemeinde
Straßwalchen sehr ernst und sehen darin die Notwendigkeit zur verstärkten Information und Sensibilisierung“,
so Mitterer zum kritischen Prüfbericht.
Im Wesentlichen wurde vom Landesrechnungshof festgehalten, dass notwendige Beschlüsse zur Verwendung von Verfügungsmitteln
herbeizuführen sind, einheitliche Abrechnungsformulare, ordnungsgemäße Buchführungen sowie
nachvollziehbare und transparente Verwendungsbelege vorhanden sein müssten.
Unschärfen und mangelhafte Aufzeichnungen vermeiden
„Wir nehmen den Prüfbericht zur Marktgemeinde Straßwalchen auch zum Anlass, genau diese beanstandeten
Unschärfen und mangelhaften Aufzeichnungen mit dem Leitfaden auszuschließen“, bekräftigt Landeshauptmann
Haslauer die Notwendigkeit der Informationsbroschüre. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen über Verwendung,
Beschlussfassung, Aufteilung und Budgetierung soll dieser Leitfaden auch die Höhe der Verfügungsmittel
behandeln, um eine zweckmäßige Orientierung hinsichtlich des erforderlichen Ausmaßes zu geben.
Einen praxisbezogenen Schwerpunkt wird dieser Leitfaden auch bezüglich formaler Voraussetzungen setzen, um
etwaige Unklarheiten so gering wie möglich zu halten und die Handhabung rechtskonformer Mindestanforderungen
sicherzustellen.
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