Wie unabhängig sind die Justizsysteme, wie lange dauern Gerichtsverfahren und wie ist
der Ruf der Justiz bei den Menschen in der Europäischen Union?
Brüssel/Wien (bmj) - Am 26. April 2019 präsentierte die Europäische Kommission die wichtigsten
Ergebnisse der siebten Ausgabe des EU Justizbarometers. Das EU Justizbarometer 2019 beinhaltet auch die Ergebnisse
der Eurobarometer-Umfragen, um die Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit in der EU bei den Bürgern
und Unternehmen näher zu untersuchen.
Hintergrund
Antworten auf diese Fragen liefert das EU Justizbarometer, das die nationalen Justizsysteme in der EU bewertet
und vergleicht. Untersucht wurden unter anderem die Länge der Gerichtsverfahren, die Verfahrensabschlussquote,
die Anzahl der anhängigen Verfahren und die Unabhängigkeit der Justiz in den einzelnen Mitgliedstaaten.
Mit dem Informationsinstrument des EU Justizbarometers sollen etwaige Unzulänglichkeiten, Verbesserungen und
Beispiele guter Praxis ermittelt werden.
Weiters wird auf Trends bei der Arbeitsweise nationaler Justizsysteme aufmerksam gemacht. Beabsichtigt ist dabei
aber nicht, eine Art Rangliste zu erstellen, sondern auf der Grundlage verschiedener Indikatoren, die für
alle Mitgliedstaaten von gemeinsamem Interesse sind, einen Überblick über alle Justizsysteme zu bieten.
Ergebnisse
Österreich schneidet bei den meisten Indikatoren des EU Justizbarometers besonders gut ab: Bei der Verfahrensdauer
in Zivil-, Handels-, (Verwaltungs-) und sonstigen Verfahren (d.h. in allen Verfahren außer Strafverfahren)
befindet sich die österreichische Justiz unter den viertschnellsten Ländern der EU. In streitigen Zivil-
und Handelssachen belegt Österreich den ausgezeichneten dritten Rang. Eine besondere Herausforderung bleibt
die Bewältigung der Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Hier wurden in den letzten Monaten bereits umfangreiche
organisatorische und personelle Maßnahmen zur Verbesserung gesetzt.
Im Bereich E-Justice liegt Österreich wiederholt im Spitzenfeld. Österreich wird von der Studie der Europäischen
Kommission insgesamt eine effiziente und leistungsfähige Justiz bescheinigt.
Im Bereich der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz liegt Österreich auf dem ebenfalls ausgezeichneten
dritten Rang in der EU hinter Dänemark und Finnland.
|