Präsentation des neuen Feuerwehrgesetzes

 

erstellt am
26. 04. 19
13:00 MEZ

Eisenstadt (blms) - „Es ist ein innovatives Gesetz, in dem demokratische Strukturen verankert werden“, sagten LH-Stv. Johann Tschürtz, LAbg. Ewald Schnecker und KO LAbg. Géza Molnár am 25. April bei der Präsentation des neuen Feuerwehrgesetzes. Das Gesetz wurde in den vergangenen zwei Jahren in intensiven Beratungen gemeinsam mit Vertretern der Feuerwehren ausgearbeitet und soll – nach der Begutachtungsphase im Sommer – im Spätherbst 2019 im Burgenländischen Landtag beschlossen werden.

Die Eckpunkte des neuen Gesetzes skizzierte Feuerwehrreferent LH-Stv. Tschürtz:

  • Demokratische Einbindung aller Feuerwehrmänner: Diese bestimmen nun auf jeder Ebene mit. Das heißt, jede Ortsfeuerwehr erhält auch eine Stimme durch den lokalen Kommandanten bei der Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten. In der Praxis bedeutet das eine Aufwertung der Ortsfeuerwehren und eine Stärkung der örtlichen Kommandanten.
  • Neu ist die Funktion des Landesfeuerwehrdirektors: Dieser wird auf Vorschlag der Wehren eingesetzt und übernimmt die behördlichen Aufgaben.
  • Finanzgebarung: Auf jeder Ebene ist nun eine transparente Darstellung der Finanzgebarung sichergestellt, die ordnungsgemäße Rechnungslegung ist nunmehr festgeschrieben. Auch der Prüfungsausschuss einer Gemeinde kann nun Einsicht in die Gebarung nehmen, was im bisherigen Gesetz nur durch die Landesregierung möglich war.
  • Der Aktivstand wird vom Alter 65 Jahre auf 70 Jahre – bei entsprechender gesundheitlicher Eignung – angehoben.
  • Feuerwehrhäuser als Drehscheibe für Zivil- und Katastrophenschutz: Im Anlassfall sollen die Feuerwehrhäuser in den Gemeinden die erste Anlaufstelle für die Bevölkerung im Notfall sein.

LH-Stv. Tschürtz: „Im Ausarbeitungsprozess in den vergangenen Monaten waren die Vertreter der Feuerwehren, der Politik und Beamtenschaft in die Expertenrunden eingebunden. Das neue Gesetz ist Ergebnis dieser konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit.“

LAbg. Ewald Schnecker verwies auf den Versicherungsschutz aller Feuerwehrmänner und -frauen und die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen im Gesetz. „Das neue Gesetz ist eine Aufwertung der mehr als 17.000 Feuerwehrmitglieder in den 317 Feuerwehren des Burgenlandes, die in ihrer Freizeit wichtige Aufgaben in den Gemeinden des Landes erledigen. Das Gesetz wird die lokale Ausrichtung des Feuerwehrwesens sicherstellen, damit können sehr kurze Eingreifzeiten gewährleistet werden. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Feuerwehrmitgliedern, welche tagtäglich ihre Freizeit für unsere Sicherheit opfern.“

Das Budget für die Feuerwehren hat im Burgenland in den vergangenen Jahren ein Rekordniveau erreicht. Klubobmann. LAbg. Molnár unterstrich: „Das neue Gesetz ist die Absicherung des Feuerwehrwesens im Burgenland. Mit dem Budget werden Infrastruktur und Ausstattung der Wehren gesichert.“

Das Gesetz wird im Sommer 2019 in die Begutachtungsphase gehen, soll im Spätherbst im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten. Die ersten Wahlen der Ortsfeuerwehrkommandanten soll 2021 passieren, 2022 soll zum ersten Mal der Landesfeuerwehrkommandant beim Landesfeuerwehrtag gewählt werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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