Bis 6. Juni 2019 können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zum Entwurf des
nationalen Luftreinhalteprogramms abgeben.
Wien (bmnt) - Die Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter
Luftschadstoffe („NEC-Richtlinie“), die mit dem Emissionsgesetz-Luft 2018 in nationales Recht umgesetzt wurde,
verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Erstellung eines nationalen Luftreinhalteprogramms. Mit diesem Programm soll
die Einhaltung von nationalen Reduktionszielen für die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden
(NOx), flüchtigen organischen Verbindungen außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und Feinstaub PM2,5
dargestellt werden.
Mit den bisherigen Maßnahmen werden bei den meisten Schadstoffen erhebliche Emissionsminderungen erzielt,
die eine Einhaltung der Reduktionsziele erwarten lassen. Die für die Einhaltung der Klima- und Energieziele
2030 erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen werden zu einem weiteren deutlichen Emissionsrückgang
bei den Luftschadstoffen führen, durch den Zielerreichung auch bei Stickstoffoxiden und Feinstaub gesichert
wird. Eine Herausforderung stellt die Situation bei Ammoniak dar.
Der nach den Vorgaben des EG-L 2018 und der EU erstellte Entwurf des Programms wird ab heute (24. April) für
6 Wochen einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Das Programm ist auf der Homepage des Bundesministeriums
für Nachhaltigkeit und Tourismus unter http://www.bmnt.gv.at/umwelt/luft-laerm-verkehr/luft/luftreinhalteprogramm2019.html verfügbar.
Stellungnahmen zum Programmentwurf können bis längstens 6. Juni 2019 an die Abteilung I/1 des Bundesministeriums
für Nachhaltigkeit und Tourismus (Stubenbastei 5, 1010 Wien bzw. Abt-11@bmnt.gv.at)
übermittelt werden.
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