Einstimmige Kenntnisnahme samt Gewaltschutz-Entschließung, 30 SPÖ-Anträge abgelehnt
– ÖVP und FPÖ setzen sich für Reform des Kinderunterhaltsrechts und für Gewaltschutz ein
Wien (pk) - Nach zwei umfassenden Ausschuss-Debatten mit öffentlichen Hearings wurde das von insgesamt
481.959 Personen unterstützte Frauenvolksbegehren am 24. April abschließend im Plenum des Nationalrats
behandelt. Ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien aus dem Ausschuss, in dem die Frauenministerin
aufgefordert wird, das angekündigte Maßnahmenpaket zum Gewaltschutz schnellstmöglich umzusetzen,
wurde zusammen mit dem Frauenvolksbegehren einhellig zur Kenntnis genommen. Mit ganzen 30 Entschließungsanträgen
setzte sich darüber hinaus die SPÖ für die Forderungen des Volksbegehrens ein, fand jedoch durchwegs
keine Mehrheit. Beschlossen wurden hingegen Anträge von ÖVP und FPÖ, mit denen sie sich für
eine Reform des Kinderunterhaltsrechts und für die Fortführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe
zum Schutz von Frauen vor Gewalt einsetzen.
Zum Maßnahmenpaket des Entschließungsantrags aus dem Ausschuss zählen etwa die rasche Umsetzung
einer Notrufnummer für Frauen, die rund um die Uhr, anonym und kostenlos zur Verfügung steht, sowie 100
Plätze für von Gewalt betroffene Frauen. Gefordert wird auch ein Bürokratieabbau, insbesondere,
wenn es zu einem Wechsel in ein Frauenhaus in einem anderen Bundesland kommt.
Die umfassenden Themen der 30 SPÖ-Anträge beinhalten eine gesetzliche Geschlechterquote für Wahllisten,
die Umsetzung eines Lohntransparenzgesetzes, die Beauftragung einer Studie zum Thema diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung,
die Koppelung öffentlicher Vergaben und Förderungen an Gleichstellungsaktivitäten in Unternehmen,
eine objektive Bewertung von Arbeit, Geschlechtergerechtigkeit in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie
das Thema geschlechtsspezifische Fluchtgründe. Außerdem geht es den SozialdemokratInnen um Weiterbildungs-
und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG, schnelle
und sichere Familienzusammenführung, ferner um Information über den Aufenthaltsstatus, um einen existenzsichernden
Unterhaltsvorschuss, um die Beauftragung einer Kinderkostenstudie, um Sicherstellung und Finanzierung von sexueller
Bildung, Sensibilisierungsprogramme zum Thema Gewaltschutz und Antigewalttrainings, sowie um das Thema Mädchen
und Frauen auf der Flucht. Darüber hinaus betreffen die Anträge Förderungen von kleinen und mittelständischen
Unternehmen, einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, Maßnahmen zur Verbesserung
von Vereinbarkeit, weiters vereinheitlichte, bundesweite Qualitätsstandards für Betreuung und individuelle
(Früh-)Förderung, ein Verbot stereotyper Darstellungen in Kinder- und Jugendmedien, Arbeitszeitverkürzung
mit dem Ziel einer Umstellung auf eine 30 Stunden-Woche und ein modernes Unterhaltssicherungsrecht. Weitere Anträge
zielen auf den Ausbau von Frauenberatungsstellen, geschlechtersensible Presseförderung, Gratis-Verhütungsmittel,
Einrichtung einer bundesweiten Werbewatchgroup, Kostenübernahme von Schwangerschaftstests und Verhütungsmitteln,
Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in öffentlichen Krankenhäusern, Ausbau von Beratungsstellen
für gewaltbetroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder, sowie auf den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden,
Gerichten und Gewaltschutzzentren ab.
Auch Anträge der NEOS betreffend einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und seitens JETZT zur
Bekämpfung von Armut in Österreich durch eine gerechte Unterhaltssicherung lehnten die Abgeordneten mehrheitlich
ab.
Einig waren sich jedoch alle Fraktionen über den hohen Stellenwert der intensiven Thematisierung der Forderungen
durch das Frauenvolksbegehren.
Bogner-Strauß: Gleichstellung beginnt zu Hause
Bundesministerin Juliane Bogner-Strauß betonte, dass sie zu einem weiten Teil die Ziele des Frauenvolksbegehrens
teile, allerdings einiges nicht zu hundert Prozent mittragen könne. Sie dankte den InitiatorInnen und erinnerte
auch an das Frauenvolksbegehren aus dem Jahr 1997, denn grundsätzlich habe der zivilgesellschaftliche Einsatz
seit jeher viel für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen gebracht und auch wesentlich zur Bewusstseinsbildung
in der Gesellschaft beigetragen. Viele Forderungen des Frauenvolksbegehrens würden sich mit den politischen
Zielen decken, die im Regierungsprogramm verankert sind, sagte die Ministerin. Sie verwies auf den Ausbau der Kinderbetreuung
oder des Gewaltschutzes. Besonders was die Gewaltprävention betrifft, sei sie bemüht, vieles in Umsetzung
zu bringen, etwa den flächendeckenden Ausbau voranzutreiben oder in Übergangswohnungen für betroffene
Frauen zu investieren. Auf die UnterstützerInnen des Volksbegehrens gehe die Regierung also mit vielen Schritten
zu, meinte Bogner-Strauß, die aber auch unterstrich, dass Gleichstellung in den eigenen vier Wänden
beginne.
ÖVP sieht Überschneidungen des Frauenvolksbegehrens mit Regierungsprogramm, aber auch problematische
Forderungen
Elisabeth Pfurtscheller betonte seitens der ÖVP die Wertschätzung für die Initiative des Frauenvolksbegehrens.
Viele der Forderungen würden sich im Regierungsprogramm wiederfinden und werden oder wurden bereits umgesetzt.
So gebe es Überschneidungen im Bereich gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder Gleichstellung von Frauen
am Arbeitsmarkt. Pfurtscheller nannte als Anliegen außerdem die soziale Sicherheit für Frauen im Alter,
aber auch Notwohnungen für Frauen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gewaltprävention. Einige
Punkte können Maria Smodics-Neumann (ÖVP) zufolge allerdings nicht mitgetragen werden. Ein Irrglaube
sei etwa, dass eine generelle Reduktion der Arbeitszeit Allheilmittel sein könne, so Smodics-Neumann, zumal
im Volksbegehren auch die Frage des Lohnausgleichs offen bleibe. Insgesamt bevorzuge sie zu dem Thema individuelle
Lösungswege über die Sozialpartner.
Die derzeitige Regierung habe in der Frauen- und Familienpolitik Meilensteile gesetzt, etwa durch den Familienbonus
Plus oder durch die §15a-Vereinbarung zur Kinderbetreuung, meinte Norbert Sieber (ÖVP). Auch bezüglich
des Unterhaltsvorschussgesetzes wolle man laut Regierungsprogramm Lücken prüfen und gegebenenfalls schließen
– der Entschließungsantrag der Koalitionsparteien sei dazu das geeignete Mittel. Dass dem Mandatar im Gleichbehandlungsausschuss
laufend frauenpolitischen Themen und somit die "spezifische Frauensicht" vor Augen geführt werde,
begrüßte er. Angelika Kuss-Bergner (ÖVP) sprach von der "harten Arbeit" der Eltern, ihren
Kindern ein Frauenbild vorzuleben, das Selbstwert und Stärke vermittle. Viele Frauen seien dabei eher mit
Gewissensfragen konfrontiert, nicht unbedingt mit rechtlichen Bedingungen, meinte sie. Diese Rollenaufgaben der
Elternteile sollte also nicht der Staat übernehmen, hingegen in der Schule sehr wohl zur Gleichberechtigung
beitragen. Deshalb sollte etwa das Kopftuch in Volksschulen nicht erlaubt sein, weil es für die ÖVP-Mandatarin
ein Zeichen der Unterdrückung der Frau darstellt.
"Frauenpolitik muss vielfältig sein", sagte ÖVP-Fraktionskollegin Claudia Plakolm. Bei vielen
Forderungen des Frauenvolksbegehrens gehe man ohnehin einen gemeinsamen Weg, betonte sie. Die volle Kostenübernahme
von Schwangerschaftsabbrüchen könne sie allerdings nicht unterstützen und auch für eine Diskussion
über die generelle Arbeitszeitverkürzung sei das Frauenvolksbegehren ein falscher Rahmen, so die Mandatarin.
Dass in den Medien immer mehr ein moderndes Familienbild gezeigt und auch in den Schulen immer mehr in diese Richtung
sensibilisiert werde, strich sie positiv hervor. Gudrun Kugler (ÖVP) würdigte das Engagement des Frauenvolksbegehrens,
allerdings fehlt für sie ein wesentlicher Punkt: Altersarmut bei Frauen. Davon seien Frauen nämlich fast
doppelt so oft betroffen wie Männer. Die Forderung, Alleinerziehende im Vergleich zu Familien besserzustellen,
bezeichnete sie als einen ungerechten und nicht gut durchdachten Vorschlag. Zum Thema Abtreibung hielt sie fest,
dass man hierbei das Wohl aller Menschen anstatt von Ideologien in den Vordergrund stellen sollte, außerdem
würde man die Motive für Schwangerschaftsabbruch nicht kennen. Keine Frau sollte sich zur Abtreibung
gedrängt fühlen, so Kugler.
FPÖ vermisst Thema Altersarmut bei Frauen
Ähnliche argumentierten in der Plenardiskussion auch die FPÖ-Mandatarinnen. Carmen Schimanek (FPÖ)
vermisst im Volksbegehren das wichtige Thema Altersarmut und sprach sich wie Edith Mühlberghuber (FPÖ)
gegen die Forderung im Volksbegehren nach Quoten aus, zumal deren Wirksamkeit auch von ExpertInnen widerlegt worden
sei. Hinsichtlich Karenzzeiten verwies sie auf den bereits gelegten "Meilenstein" der besseren Anrechnung
in den Kollektivverträgen. Ein Anliegen sei der Koalition jedenfalls auch die Reform des Unterhaltsrechts,
bekräftigte sie den entsprechend eingebrachten Entschließungsantrag. Mühlberghuber kann außerdem
einem Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein nichts abgewinnen, es gebe aber kein Rütteln an der Fristenlösung.
Auch Gewalt dürfe keinesfalls geduldet werden. Problematisch sieht sie etwa eine unkontrollierte Einwanderung
von Männern, die ein frauenfeindliches Bild transportieren. Auch Susanne Fürst (FPÖ) kritisierte,
dass die "Islamisierung" und die Unterdrückung der Frau durch das Kopftuch mit keinem Wort im Frauenvolksbegehren
erwähnt sei. Auch weil darin nicht von einer Frau im biologischen Sinne die Rede sei, sondern es um das soziale
Konstrukt Frau gehe, das im ganzen Leben Diskriminierung ausgesetzt sei, könne sie das Volksbegehren nicht
unterstützen.
SPÖ will mit 30 Entschließungsanträgen Forderungen des Volksbegehrens umsetzen
Als "Respektlosigkeit" gegenüber fast einer halben Million UnterstützerInnen bezeichnete es
Pamela Rendi-Wagner (SPÖ), dass das Volksbegehren seitens der Regierung nun "fast ignoriert" würde.
Die erkämpften Rechte seien nicht selbstverständlich, betonte Rendi-Wagner, die bei der Regierung einen
"institutionalisierten Backlash" gerade in der Frauen- und Familienpolitik ortet. Die SPÖ werde
nicht aufhören, die Themen des Frauenvolksbegehrens auf den Tisch zu bringen, unterstrich Gabriele Heinisch-Hosek
(SPÖ), daher bringe ihre Fraktion heute 30 Entschließungsanträge zu den Forderungen ein. Sie habe
noch keine Maßnahmen gespürt, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen einen Beitrag geleistet
hätten, forderte sie von der Regierung dazu die notwendigen Schritte ein.
Mario Lindner (SPÖ) dankte den UnterstützerInnen des Frauenvolksbegehrens, durch das ein großer
Diskurs über Frauenrechte entstanden ist. Den Antrag der Regierungsparteien bezeichnete er als einen "frauenpolitischen
und menschlichen Backlash" und als Hohn für alle AktivistInnen. So gehe man mit Frauenpolitik nicht um,
meinte er. Um den Gewaltbetroffenen – jeder fünften Frau in Österreich – zu helfen, würden die Vorschläge
der ExpertInnen bereits auf dem Tisch liegen, sagte SPÖ-Mandatarin Sabine Schatz. Von den SPÖ-Anträgen
hob sie insbesondere die Forderungen nach staatlich finanzierten Gewaltberatungs- und Betreuungsstellen für
betroffene Frauen, den Ausbau der Frauenhäuser sowie verpflichtende Täterarbeit hervor. Birgit Silvia
Sandler (SPÖ) sagte, dass mit hochwertigen und flexiblen Kinderbetreuungseinrichtungen die Rahmenbedingungen
geschaffen werden müssen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Das sei eine Grundvoraussetzung
für Frauen, ihre Kinder zu ernähren sowie die Möglichkeit, aus Gewalt auszubrechen, Altersarmut
zu vermeiden und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Katharina Kucharowits (SPÖ) nahm zum Thema Unterhaltsgarantie Stellung, worauf Kinder und Frauen noch immer
warten würden. Sie ortete hier dringenden Handlungsbedarf. Außerdem forderte sie das Recht auf Schwangerschaftsabbruch.
Beim Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper werde man "keinen Millimeter weichen" sagte
die Mandatarin. SPÖ-Fraktionskollegin Melanie Erasim erinnerte anhand der 30 eingebrachten Anträge an
die sozialdemokratische Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte, ohne die es viele frauenpolitische Themen ihrer Ansicht
nach gar nicht geben würde. Die Bundesministerin forderte sie zum Tätigwerden auf.
JETZT: Frauenvolksbegehren ernst nehmen
Auch seitens JETZT wurde die Regierung aufgefordert, die rund 482.000 UnterstützerInnen ernst zu nehmen und
Maßnahmen zu setzen. Stephanie Cox (JETZT) sagte, Frauen würden einen Großteil der unbezahlten
Arbeit leisten, auch hinsichtlich Altersarmut müsse vieles getan werden. Im Gegensatz zu Carmen Schimanek
könne sie die Quoten-Forderung nur unterstützen, außerdem weiche sie ebenso wie Kucharowits keinen
Millimeter ab, wenn es um reproduktive Freiheit und Selbstbestimmungsrechte von Frauen geht. Ebenso sprach sich
Cox gegen Hürden und Diskriminierungen von alleinerziehenden Müttern, aber auch von Menschen mit Behinderungen
aus und betonte, sich auch weiterhin für die Rechte von LGBT-Personen einzusetzen.
Die Umsetzung der Unterhaltsgarantie, die ein Versprechen der ÖVP- und FPÖ-Parteiobleute im Wahlkampf
2017 gewesen sei, forderte Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT). Die im Regierungsprogramm angedachte Evaluierung
des Unterhaltsvorschusses würde keinen Cent für an der Armutsgrenze lebende AlleinerzieherInnen bedeuten,
stattdessen bräuchte es eine staatliche Absicherung. Alma Zadic (JETZT) betonte die Bedeutung von Gewaltschutz,
"echter" Chancengerechtigkeit sowie von Selbstbestimmung. Dafür gelte es, die Rahmenbedingungen
zu schaffen. Gemeinsam müsse man daran arbeiten, die Lohnschere zu reduzieren, wo doch gerade in Österreich
der Gender Pay Gap eklatant sei, so die Abgeordnete. Dazu sollte man sich insbesondere zwei Faktoren widmen, nämlich
der Väterkarenz und dem Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen, so Zadic.
NEOS: Mehr Wertschätzung für Volksbegehren und auf das Gemeinsame konzentrieren
Neben den ihr wichtigen Aspekten eines Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz oder sexueller Selbstbestimmung
von Frauen plädierte Claudia Gamon (NEOS) für mehr Wertschätzung des Hohen Hauses im Umgang mit
Volksbegehren. Dies würde sich dann zeigen, wenn politische Handlungen folgen würden, so Gamon. Konzentrieren
möchte sie sich insgesamt jedenfalls auf eine konstruktive Haltung und auf den allen gemeinsamen Wunsch, die
bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Einiges aus dem Frauenvolksbegehren wäre einfach und ohne große ideologische Trennlinien umzusetzen,
meinte Nikolaus Scherak (NEOS). Etwa sei man sich einig, dass die Einkommensschere zwischen Mann und Frau geschlossen
werden sollte. Eine Chance, um der ungleichen Aufteilung der Kinderbetreuungsarbeit entgegenzuwirken, sieht er
beim individuellen Karenzanspruch. Außerdem sollte es einen Rechtanspruch auf Kinderbetreuungsplätze
geben, so der NEOS-Abgeordnete. Altersarmut, die leider oft von Teilzeitarbeit begründet sei, gilt es ihm
zufolge zu bekämpfen, etwa durch automatisches Pensionssplitting.
Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens zeigen sich mittels Stellungnahme enttäuscht
Im Rahmen der Ausschuss-Hearings zum Frauenvolksbegehren wurden im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung mit ExpertInnen
die Themenbereiche "Macht teilen", "Geld teilen" und "Arbeit teilen" sowie "Armut
bekämpfen" und "Wahlfreiheit ermöglichen" diskutiert. Das zweite Hearing widmete sich
der gesellschaftlichen Vielfalt, der Selbstbestimmung, der Gewaltprävention und dem Schutz für Frauen.
Dem Bericht des Ausschusses wurde auch eine abweichende Stellungnahme der Bevollmächtigten angefügt,
die sich enttäuscht darüber zeigen, dass zu zentralen Themen – wie staatliche Unterhaltsgarantie zur
Bekämpfung der Armut von Alleinerziehenden, Einkommenstransparenz, Maßnahmen zu Gewaltprävention
und nachhaltige Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen, eine bildungs- und medienpolitische Strategie zur wirksamen
Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und gesetzliche Anerkennung frauen- und geschlechtsspezifischer Fluchtgründe
– keine fraktionsübergreifenden Entschließungen erreicht werden konnten.
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