Kunasek und Edtstadler suchen gemeinsame Lösung für optimierte Tauglichkeitskriterien
Wien (bmlv) - Seit Jahren nimmt aufgrund der schwachen Geburtenjahrgänge die Zahl der Stellungspflichtigen
ab. Von rd. 50.000 im Jahr 2000 auf rd. 40.000 im Jahr 2018, die Tendenz ist weiter abnehmend. Gleichzeitig ist
ein stetiges Ansteigen der sogenannten Untauglichen zu verzeichnen. Gründe dafür sind: Übergewicht,
Allergien, psychische Probleme, aber auch eine verbesserte Diagnostik bei den Untersuchungen. Das Resultat ist,
dass rund ein Viertel (24,4 %) der Stellungspflichtigen untauglich ist.
Das führt einerseits dazu, dass es eine immer größere Fehlzahl bei den Grundwehr- u. Zivildienern
gibt, auf der anderen Seite steigt aber auch der Unmut über die wachsende Ungerechtigkeit bei jenen Menschen,
die ihren Dienst für Österreich und seine Bürger ableisten.
„Es muss im Sinne der Gerechtigkeit unser Ziel sein, die Anzahl der Tauglichen zu erhöhen“, sagt Verteidigungsminister
Kunasek.
„In Österreich ist der Zivildienst seit 1975 als Wehrersatzdienst möglich und hat vor allem in den letzten
Jahren stark an Bedeutung und Ansehen gewonnen. Die größten Trägerorganisationen sind das Rote
Kreuz und der Samariterbund, die Caritas oder die Feuerwehrverbände. Viele dieser Organisationen könnten
allerdings ohne Zivildiener ihr Dienstleistungsangebot nicht in dieser Form zur Verfügung stellen. Ich begrüße
und unterstütze daher die Initiative von Bundesminister Mario Kunasek, die Tauglichkeitsstufen zu überprüfen,
denn das kommt auch dem Zivildienst zugute.“ betont Karoline Edtstadler.
Die Bundesregierung hat daher im Regierungsprogramm festgeschrieben, die Tauglichkeitsstufen zu überprüfen
und neue Aufgabenfelder im Lichte einer Wehrgerechtigkeit zu schaffen. Damit kann am Ende auch den Zivildienstorganisationen
geholfen werden.
Da das Thema der Tauglichkeit nicht nur den Wehr- und Zivildienst betreffen, sondern auch die Volksgesundheit als
Gesamtes, lädt Verteidigungsminister Kunasek in Abstimmung mit Staatssekretärin Karoline Edtstadler zu
einem Tauglichkeitsgipfel. Folglich werden dazu neben dem Verteidigungs- und Innenministerium (zuständig für
Zivildienst) auch das Gesundheitsministerium und das Sportministerium eingeladen. Der Tauglichkeitsgipfel wird
in den kommenden Wochen im Verteidigungsministerium stattfinden.
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