Bindende Verpflichtungszusagen von Visa und Mastercard zur Senkung interregionaler Interbankenentgelte.
Beitrag für mehr Wettbewerbsfairness für europäische Händler.
Wien (handelsverband) - Die Europäische Kommission hat gestern bekannt gegeben, Verpflichtungsangebote
von Mastercard und Visa nach den EU-Kartellvorschriften für rechtlich bindend zu erklären. Laut Kommission
werden die Kreditkartenfirmen ihre Entgelte für Zahlungen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
mit außerhalb des EWR ausgegebenen Kredit- und Debitkarten getätigt werden (sog. "multilaterale
Interbankenentgelte"), um durchschnittlich 40% reduzieren.
"Die Senkung der interregionalen Interbankenentgelte war uns ein großes Anliegen. Mit der jetzigen Lösung
können wir, der heimische Handel, sehr gut leben. Vor allem jene Händler profitieren, die Produkte und
Dienstleistungen an Touristen aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes vertreiben.
Auch dem europäischen Verbraucher könnte dieses 'Mehr' an Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig preislich
nützen", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Hintergrund: Wenn ein Konsument im Geschäft oder Online eine Debit- oder Kreditkarte verwendet, zahlt die
Bank des Händlers der Bank des Karteninhabers ein "multilaterales Interbankenentgelt", kurz "MIF".
Die abrechnende Bank wälzt dieses Entgelt auf den Einzelhändler ab, der es wiederum in den Endpreis einkalkuliert.
Dieser Endpreis ist für alle Verbraucher gleich – unabhängig davon, ob jemand eine Kreditkarte für
die Zahlung verwendet oder nicht. Weder Einzelhändler noch Verbraucher haben eine Möglichkeit, die Höhe
der MIF zu beeinflussen.
Durch die nun für Visa und Mastercard für bindend erklärten Verpflichtungen werden also jene Kosten
erheblich verringert, die europäische Einzelhändler zu tragen haben, wenn sie Zahlungen mit außerhalb
des EWR ausgegebenen Karten akzeptieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein kanadischer Tourist in einem
Geschäft in Salzburg mit einer Kreditkarte von Mastercard oder Visa bezahlt.
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