Einfach weniger Steuern durch „Entlastung Österreich“

 

erstellt am
30. 04. 19
13:00 MEZ

Österreicherinnen und Österreicher werden durch Entlastungsprogramm der Bundesregierung ab 2022 mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet
Wien (bmf) - Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz Christian Strache, Finanzminister Hartwig Löger und Finanzstaatsekretär Hubert Fuchs haben am 30. April die Eckpunkte der Steuerreform präsentiert. „‚Entlastung Österreich‘ steht für eine neue Umverteilung vom Staat zu den Bürgern und Unternehmen. Bis 2022 werden die Österreicherinnen und Österreicher mit insgesamt 8,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet“, hielt Finanzminister Hartwig Löger fest. Bisher traten bereits der Familienbonus Plus, die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und die Umsatzsteuer-Reduktion im Tourismus in Kraft. Ab 2020 folgen in Etappen weitere Maßnahmen für Geringverdiener, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Unternehmen.

„‚Entlastung Österreich‘ ist nicht nur eine Steuerreform. Es ist ein umfassendes Programm, das auch jene entlastet, die keine Steuern zahlen. Es enthält Maßnahmen für alle Österreicher, Beschäftigungs-und Investitionsanreize und bringt viele steuerrechtliche Vereinfachungen. Besonders kleine und mittlere Einkommen werden durch unser Programm weniger Steuern zahlen“, so der Finanzminister.

„Als Finanzminister ist es mir besonders wichtig, dass all diesen Entlastungen eine vernünftige Gegenfinanzierung gegenübersteht. Wir bringen die erste Steuerreform ohne neue Schulden auf den Weg. ‚Keine neuen Steuern und keine neuen Schulden‘ macht diese Steuerreform zu einer Reform mit Hausverstand und ist Ausdruck unseres Verständnisses, nicht auf Kosten der nächsten Generationen Politik zu machen“, so der Finanzminister weiter.

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs ergänzt: „In der Vergangenheit wurden Steuerreformen vor allem durch eine Neuverschuldung oder durch neue Steuern finanziert. Wir sorgen hingegen für eine ehrliche und nachhaltige Entlastung. Wir stärken die kleinen und mittleren Einkommen, aber auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen.“

Bereits im kommenden Jahr werden niedrige Einkommen über die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern angehoben und Maßnahmen zur Entbürokratisierung sowie im Umweltbereich gesetzt.

2021 folgen die erste Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern durch die Tarifsenkung der ersten Steuerstufe von 25 auf 20 Prozent, die Entbürokratisierung für Arbeitnehmer durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales, strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht wie insbesondere die Neukodifikation des Einkommensteuergesetzes sowie strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung und der Gewinnermittlung. Außerdem werden die Forschungsprämie ausgeweitet und Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und der schnelleren Verfahrensdauer gesetzt.

Die zweite Etappe der Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern über die Senkung der zweiten und dritten Steuerstufe von 35 auf 30 und von 42 auf 40 Prozent sowie Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes wie die Senkung der Körperschaftssteuer oder die Ausweitung des Gewinnfreibetrages auf 100.000 Euro werden 2022 in Kraft treten. Ebenso kommt es zur Abschaffung von Bagatellsteuern und zur Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten.

„Mit dieser Steuerreform – und das ist mir als ehemaliger Steuerberater ein besonderes Anliegen – sorgen wir nicht nur für eine Entlastung von Steuern und Abgaben für alle, sondern auch für eine Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden, indem wir für Vereinfachungen im Steuerrecht sorgen und die Anzahl der Steuererklärungen für Unternehmer und Arbeitnehmer um bis zu 460.000 Stück reduzieren“, erklärt Staatssekretär Fuchs.

   

Faktor Arbeit wird jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet
Rund 75 Prozent des Gesamtvolumens von „Entlastung Österreich“ entfallen auf die Entlastung des Faktors Arbeit. Ab 2022 wird die Belastung dieses Faktors jedes Jahr um fünf Milliarden Euro gesenkt.

Bereits kommendes Jahr werden die Krankenversicherungsbeiträge reduziert. 1,8 Millionen geringverdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 1,8 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten, 500.000 Selbstständige sowie Land- und Forstwirte werden durch diese Maßnahme im Gesamtausmaß von rund 900 Millionen Euro pro Jahr entlastet. „Damit profitieren vor allem jene Personen, die zwar Sozialversicherung, aber noch keine Einkommensteuer zahlen. Ein Arbeitnehmer erhält im Durchschnitt 280 Euro pro Jahr, ein Pensionist im Durchschnitt 170 Euro pro Jahr“, so Löger.

Eine weitere Maßnahme, die den Faktor Arbeit im Ausmaß von 3,9 Milliarden Euro pro Jahr entlasten wird, ist die Senkung der ersten drei Tarifstufen. Die derzeit geltenden 25, 35 und 42 Prozent werden auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt. „Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet die Senkung der ersten drei Tarifstufen eine Entlastung für 100 Prozent der 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen“, betonte Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs.

Eine weitere finanzielle, aber insbesondere auch vereinfachende Maßnahme für steuerzahlende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt die Erhöhung des Werbekostenpauschales dar. Das Werbungskostenpauschale, das bereits im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, wird von bisher 132 Euro auf 300 Euro pro Jahr ab 2021 erhöht. Damit ersparen sich zusätzlich rund 60.000 Personen zukünftig die Abgabe einer Arbeitnehmerveranlagung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in der Höhe von rund 140 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Gleichzeitig baut das Finanzministerium damit Bürokratie ab.

„Unsere Steuerreform motiviert wieder zu Leistung und Arbeit. Vor allem jene, die in den vergangenen Jahren besonders unter der hohen Steuerlast gelitten haben, werden durch ‚Entlastung Österreich‘ deutlich entlastet und haben künftig mehr Geld zur Verfügung“, hielt der Finanzminister fest.

   

Steuerreform entlastet Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Euro
Mit „Entlastung Österreich“ setzt die Bundesregierung mehr als 1,5 Milliarden Euro zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich frei. Damit fördert sie Wachstum und Investitionen, stärkt die Eigenkapitalausstattung der heimischen Unternehmen und unterstützt den Ausbau von Arbeitsplätzen.

Das Kernstück bildet dabei die Senkung der Körperschaftssteuer. Während die nominellen Körperschaftssteuersätze in den vergangenen Jahren in fast allen Nachbarländern gesenkt wurden, geht der derzeit in Österreich geltende Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent auf das Jahr 2005 zurück. Um im internationalen Wettbewerb nicht an Attraktivität zu verlieren, senkt die Bundesregierung daher die Körperschaftsteuer im Jahr 2022 um 2 Prozent von 25 Prozent auf 23 Prozent und um weitere 2 Prozent auf 21 Prozent im Jahr 2023. Daraus ergibt sich für österreichische Unternehmen ab 2022 eine Entlastung im Ausmaß von rund 800 Millionen. Euro und ab 2023 um 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Darüber hinaus werden zahlreiche weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes gesetzt. So wird etwa der Grundfreibetrag, der für einkommensteuerzahlende Unternehmen die Steuerbemessungsgrundlage senkt, bis 100.000 Euro erweitert (Entlastung: 100 Millionen Euro). Ebenso wird die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 400 Euro auf 800 Euro im Jahr 2020 und im Jahr 2021 auf 1.000 Euro erhöht, wodurch es zu einer Erleichterung der Sofortabschreibung kommt (Entlastung 300 Millionen Euro). „Entlastung Österreich“ wird darüber hinaus eine Begünstigung für Mitarbeitererfolgsbeteiligungen in Höhe von maximal 10 Prozent des Gewinns und jährlich bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer enthalten (Entlastung: 100 Millionen Euro). Auch die Kleinunternehmergrenze, also jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht, wird von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro erhöht. Zudem soll es für diese Unternehmen zukünftig auch eine einfache Pauschalierungsmöglichkeit im Bereich der Einkommensteuer geben (Entlastung: 75 Millionen Euro). Nicht zuletzt wird die Forschungsprämie ausgeweitet, wobei allen voran Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften profitieren werden.

Finanzminister Hartwig Löger: „Mit ‚Entlastung Österreich‘ fördern wir als österreichische Bundesregierung den Ausbau von Arbeitsplätzen und setzen Anreize, in Österreich zu investieren. Damit stärken wir das Wachstum und sorgen dafür, dass Österreich im internationalen Wettbewerb noch attraktiver wird.“

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs: „Mit unseren Maßnahmen zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes stärken wir vor allem unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dabei entlasten wir unsere Unternehmerinnen und Unternehmer nicht nur finanziell, sondern sorgen auch für Entbürokratisierung sowie Vereinfachungen und machen ihnen dadurch den Arbeitsalltag deutlich einfacher.“

   

„Entlastung Österreich“ setzt umfassende Maßnahmen zur Vereinfachung und im Umweltbereich
Mit „Entlastung Österreich“ setzt die österreichische Bundesregierung bereits ab dem Jahr 2020 Maßnahmen im Umweltbereich, um die rasche Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie voranzutreiben. Insbesondere sollen Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß steuerlich begünstigt werden.

So wird im Bereich der Mobilität die NoVA aufkommensneutral, sozial verträglich und ökologisch umgestaltet. Die Steuerbelastung soll abhängig vom CO2-Ausstoß hin zu jenen Fahrzeugen verlagert werden, die einen überdurchschnittlich hohen CO2-Ausstoß verursachen. Ebenso wird die Bundesregierung die Grenzwerte des CO2-Ausstoßes bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen anpassen und bei der motorbezogenen Versicherungssteuer neben der Motorleistung auch den CO2-Ausstoß aufkommensneutral mitberücksichtigen. Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder anzubieten, wird auch für diese die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei unternehmerischer Tätigkeit geschaffen.

Abseits der Mobilität wird die Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen abgeschafft. Auch Biogas, Wasserstoff und LNG werden steuerlich begünstigt – nachhaltig produzierter Wasserstoff und nachhaltig produziertes Biogas aus erneuerbaren Quellen wird dabei steuerfrei. Abschließend wird aus ökologischen Überlegungen und im Sinne der Gleichbehandlung künftig auch für elektronische Zeitungen und Bücher der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent zur Anwendung kommen.

Von all dem profitiert allen voran unsere Umwelt, aber auch der Steuerzahler. Denn insgesamt ist mit den dargestellten Maßnahmen eine Entlastungswirkung im Ausmaß von rund 55 Mio. Euro verbunden.

Finanzminister Hartwig Löger: „Die rasche Umsetzung der österreichischen Klima- und Energiestrategie ist uns ein wichtiges Anliegen, das auch im Rahmen von ‚Entlastung Österreich‘ nicht zu kurz kommen soll. Neben zahlreichen Maßnahmen im Bereich der Mobilität, sorgen wir auch für eine stärkere Förderung erneuerbarer Energien um diesem Anspruch gerecht zu werden.“

Mit „Entlastung Österreich“ sorgt die Bundesregierung auch für eine Befreiung von bürokratischem Ballast und staatlichen Hürden durch Vereinfachungen im Steuerrecht. So wurde etwa das Einkommenssteuergesetz über 30 Jahre lang permanent geändert, aber nie strukturell erneuert. Nach über 160 Novellen ist es durch die zahlreichen Ausnahme- bzw. Sonderbestimmungen hoch komplex. Daher kommt es nun zu einer Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts, einer Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit sowie einer Erleichterung der Vollziehung.

Ebenso kommt es im Rahmen der Vereinfachungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit und kürzeren Verfahrensdauern. Dies beinhaltet den Ausbau und die Stärkung des Steuerombudsdienstes für Arbeitnehmer, die Abschaffung von Bagatellsteuern (wie etwa der Schaumweinsteuer), sowie die Vereinfachung der Lohnverrechnung (z.B. durch Schaffung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den Lohnnebenkosten).

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs: „Das Steuerrecht ist über Jahrzehnte permanent geändert worden. Jedoch fehlt bis heute eine strukturelle Vereinfachung, wodurch die Anwendung zu einer Qual wurde. Wir sorgen nun für eine deutliche Vereinfachung, um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen und die Vollziehung zu erleichtern.“ 

 

 

 

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