Arbeit und gerechte Entlohnung sind ein Menschenrecht – Selbstvertreterinnen
und -vertretern der Lebenshilfe bei Schellhorn
Salzburg (lk) - „Gehalt statt Taschengeld“: Menschen mit Behinderungen fordern mit verschiedenen Aktionen
auf Landes- und Bundesebene ihre Rechte ein. Sie machen sich für eine österreichweite gesetzliche Regelung
für die Entlohnung ihrer Arbeit in Werkstätten und Tagesbetreuungseinrichtungen stark. „Ich unterstütze
diese Forderung voll und ganz. Solange es nicht möglich ist, dass diesen Beschäftigten ein Gehalt ausbezahlt
wird, sind wir von Gleichbehandlung weit entfernt“, betonte Sozialreferent Landeshauptmann- Stellvertreter Heinrich
Schellhorn am 30. April.
In den Werkstätten und Tagesbetreuungseinrichtungen gibt es unterschiedliche Beschäftigungsformen und
keine österreichweite gesetzliche Regelung für die Entlohnung der dort arbeitenden Menschen mit Behinderungen.
Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter sowie Organisationen der Behindertenhilfe fordern daher eine Vereinheitlichung.
Heute überreichten die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter der Lebenshilfe Brigitte Brandner und Erich
Girlek ein „Dialogpapier zu inklusiver Arbeit“ an Salzburgs Sozialreferent Heinrich Schellhorn, der die Unterstützung
des Anliegens durch die Salzburger Landesregierung hervorhob: „Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt,
dass Taschengeld-Beschäftigungen in normale Anstellungsverhältnisse umgewandelt werden sollen.“
850 Menschen in Salzburg betroffen
Rund 850 Menschen mit Behinderungen arbeiten im Bundesland Salzburg in unterschiedlichen Einrichtungen derzeit
für Taschengeld. „Für alle Menschen – ob mit oder ohne Behinderungen - ist es gleichermaßen wichtig,
dass sie einer Beschäftigung nachgehen können, eine Tagesstruktur haben, sozial eingebunden sind und
dafür auch gerecht entlohnt werden. Das ist ein Menschenrecht“, so Schellhorn.
Fahrplan zu gleichberechtigten Teilhabe
Er verweist dazu auf den Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der das Recht von Menschen mit Behinderungen
auf Arbeit und darauf, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, beschreibt. „Mit der Erarbeitung des Landesaktionsplans
macht Salzburg gerade – als erst zweites Bundesland in Österreich - einen wichtigen Schritt in der Umsetzung
dieser UN-Konvention“, betont Schellhorn. Das Land setzt sich zum Ziel, gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen
einen Fahrplan zur gleichberechtigten Teilhabe zu erstellen. Auch hier wurde die Forderung „Lohn statt Taschengeld“
als eine Maßnahme für mehr Gleichstellung eingebracht.
ASVG-Änderung nötig
Um dieser Forderung nachkommen und etwas verbessern zu können, braucht es eine Änderung im Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Ein Thema, das Schellhorn auch als Schwerpunkt bei der Sozialreferentenkonferenz
im Mai einbringen wird: „‘Gehalt statt Taschengeld‘ bei Beschäftigungsprojekten kann nur realisiert werden,
wenn dies österreichweit im ASVG möglich gemacht wird.“
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