Pflege & Betreuung in der Versorgungsregion
 Mattersburg, Eisenstadt und Umgebung

 

erstellt am
13. 05. 19
13:00 MEZ

Pilotprojekt "Neues betreutes Wohnen" & Präsentation der Ausbaupläne für stationäre und teilstationäre Einrichtungen
Eisenstadt (blms) - 134 neue Plätze für die Pflege und Betreuung älterer MitbürgerInnen werden an sieben Standorten in der Landeshauptstadt und den Bezirken Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg insgesamt entstehen. Hinzu kommt in Letzterem das Pilotprojekt „Neues betreutes Wohnen“. Die Basis für den Ausbau der stationären und teilstationären Angebote bildet eine Erhebung des künftigen Bedarfes an zusätzlichen Einrichtungen. Der Ausbau ist Teil des Ende März präsentierten burgenländischen „Zukunftsplan Pflege“, dessen Maßnahmen die bestehenden Dienste im Burgenland ergänzen soll.

Der Pflegeplan umfasst 21 Maßnahmen zur Optimierung des Pflege- und Betreuungsangebotes und soll dazu beitragen, die von der großen Mehrheit der älteren Generation gewünschte „Pflege daheim“ zu fördern und den pflegenden Angehörigen den Rücken zu stärken. „Wenn die notwendige Versorgung im häuslichen Umfeld aus pflegerischen oder medizinischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann, soll eine stationäre Unterbringung möglich sein,“ erklärt Soziallandesrat Christian Illedits. Daher erfolgt auch ein Ausbau des Einrichtungs- und Leistungsangebotes im Bereich der Kurzzeitpflegeplätze (stationär), Seniorentageszentren sowie Angebote zur Mehrstundenbetreuung (mobil). „Qualität gilt bei allen Maßnahmen als unverzichtbarer Bestandteil des Betreuungs- und Pflegewesens und ist Richtschnur jeglicher Leistungserbringung,“ so Illedits.

Pilotprojekt „Neues betreutes Wohnen“ in Mattersburg
Eine Besonderheit im Bezirk Mattersburg des Ausbaus stellt das Pilotprojekt "Neues betreutes Wohnen" für die Pflegestufen eins bis vier dar. Dabei entstehen Wohneinheiten im Nahebereich zu einer stationären Einrichtung oder zum Standort eines mobilen Anbieters. „Die Anwesenheit von Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen und Heimhilfen am Tag, sowie die Rufbereitschaft einer Diplompflegefachkraft in der Nacht, gibt den Menschen die Gewissheit, in jeder Situation einen kompetenten Ansprechpartner zu haben und gewährleistet die erforderliche Hilfe und Unterstützung – gleichzeitig bleibt ein selbstbestimmtes Leben gewahrt,“ erklärt Illedits. Umgesetzt wird dieses Projekt zunächst in den Bezirken Neusiedl und Mattersburg, die Gemeinden Rohrbach und Schattendorf sind bereits als fixe Partner an Bord. Hier entstehen je zehn Einheiten, die ausgehend vom Draßburger Pflegekompetenzzentrum bedient werden.

Ausbau (teil)stationärer Einrichtungen
Entsprechend der Bedarfserhebung ist bei der Installierung von stationären Einrichtungen eine Mindestgröße von 60 Betten vorgesehen. Diese Regelung habe keine Auswirkung auf die bereits bestehenden, kleineren Einrichtungen, es werde zu keiner Schließung dieser Einrichtungen kommen, sichert Illedits zu. Die Mindestgröße garantiert laut Experten eine flexible Gestaltung der Betreuung und hochwertigen Pflege. In der Versorgungsregion wird wie folgt ausgebaut:

  • Neubau AWH/Eisenstadt: 48+12 Plätze (fix 12 Plätze für behinderte Menschen) – stationär; 10 Plätze teilstationär (6 Kurzzeitpflege)
  • Ausbau AWH/Draßburg: 12+12 stationär (zuzüglich der bestehenden insgesamt 60) + 6 Plätze Kurzzeitpflege
  • Neubau STZ/Hornstein: 10 Plätze – teilstationär
  • Neubau STZ/Sieggraben: 10 Plätze – teilstationär
  • Neubau STZ/Loipersbach: 10 Plätze – teilstationär
  • Standort offen: 10 Plätze – teilstationär


Kernmaßnahmen: Gemeinnützigkeit und Anstellungsmodell
Grundsätzlich wird die Pflege nur mehr auf gemeinnütziger Basis erfolgen. Anbieter müssen innerhalb einer vierjährigen Übergangsfrist auf Gemeinnützigkeit umstellen. Gewinnorientierung gehe zu Lasten der Qualität und habe im Pflegebereich keinen Platz, so der Landesrat.

Eine zweite Kernmaßnahme ist es, pflegende Angehörige bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes inklusive Versicherung noch besser zu unterstützen und abzusichern. Dazu wurde ein Anstellungsmodell ausgearbeitet, für das ein gemeinnütziger Rechtsträger, die Burgenländische Pflege und Service GmbH, gegründet wird. Eine Anstellung wird zu 1700 Euro netto auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung erfolgen, wobei ab Pflegestufe 3 und je nach Pflegestufe unterschiedliche Beschäftigungsmodelle zur Verfügung stehen werden (Pflegestufe 3 – 20 Stunden, Pflegestufe 4 – 30 Stunden, Pflegestufe 5 – 40 Stunden). Die pflegebedürftigen Personen werden für eine Betreuung durch den Angehörigen im Rahmen des Anstellungsmodells einen Teil des Pflegegelds (80% des Pflegegelds bei Pflegegeldstufe 4 und 5 sowie 90% bei Pflegegeldstufe 3) und einen Teil der Pension (Betrag über dem Netto-Ausgleichzulagenrichtsatz) zu bezahlen haben. Der Restbetrag bis zur Deckung der Brutto-Gehaltskosten wird vom Land Burgenland übernommen.

Gleichzeitig sollen die betreuenden Angehörigen eine Heimhelferausbildung absolvieren um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen und auch einen Berufseinstieg im Pflegebereich nach Ende der Pflegetätigkeit zu ermöglichen. Umgesetzt wird die Regelung ab 1. Oktober 2019.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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