OÖ Umwelt-Landesrat will alle politischen und rechtlichen Hebel gegen weitere Genehmigung
für Jahrzehnte in Gang setzen
Temelin/Linz (lk) - Die beiden in Betrieb befindlichen Reaktorblöcke des von Oberösterreich seit
Jahrzehnten bekämpften AKW Temelin wurden 2000 und 2002 in Betrieb genommen. Die aktuelle Genehmigung für
den Betrieb von Temelin 1 endet mit dem 12.10.2020, für Temelin 2 zwei Jahre später.
Umwelt-Landesrat Rudi Anschober: „Das Verfahren für die Verlängerung der existierenden Betriebsgenehmigung
soll im kommenden Jahr durchgezogen werden. Dieses würde nach dem bestehenden tschechischen Recht ein völlig
intransparentes Behördenverfahren sein, in dem lediglich der Antragssteller Parteistellung hat. Temelin 1
und 2 wurden nach Konzepten der 70er Jahren errichtet und waren schon bei der Errichtung veraltet. Immer wieder
bestätigen Störfälle unsere jahrelange Kritik. Daher: Jeder Tag früher, an dem abgeschaltet
wird, desto besser für die Sicherheit. Bisher wurde eine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für
jeweils zehn Jahre erteilt. Ich befürchte, dass im kommenden Jahr der Antrag in Temelin auf eine unbefristete
Genehmigung oder zumindest für einen längeren Zeitraum gestellt wird. Diesen Verdacht nährt die
Vorgangsweise von CEZ bei Dukovany. Und es ist wohl kein Zufall, dass CEZ-Chef Daniel Benes in den vergangenen
Wochen bereits die Möglichkeit einer Betriebsdauer von Temelin 1 und 2 bis 2060 bzw. 2062 angesprochen hat.“
Anschober: „Meine europaweite Initiative mit der von mir gegründeten „Allianz der Regionen“ und der aktuell
in Erarbeitung befindlichen ersten Studie über die Risikoabschätzung von Laufzeitverlängerungen
mit der Forderung nach klaren EU-Regelungen für eine Begrenzung der Laufzeitverlängerungen ist daher
auch für das Engagement gegen Temelin enorm wichtig. Nach der erfolgreichen Konferenz der europäischen
Atomgegner/innen am Mittwoch in Linz wird nun der von mir initiierte Risikobericht über die Auswirkungen der
Laufzeitverlängerungen im Herbst in Brüssel der neuen EU-Kommission und den neuen EP-Fraktionen präsentiert.
Mit dem klaren Ziel Regelungen zur Begrenzung der Laufzeiten durchzusetzen – u.a. eine verpflichtende grenzüberschreitende
UVP, damit Transparenz herrscht, kritische Expert/innen in die Verfahren können, die Bevölkerung auch
der Nachbarstaaten sich einbringen kann und Parteistellung für alle besteht, Entscheidungen also auch vor
Gerichten bekämpft werden können.“
Anschober erhofft sich dafür Unterstützung vom Europäischen Gericht, das anhand eines Anlassfalles
genau über diese Frage der Notwendigkeit von UVP-Verfahren bei Laufzeitverlängerungen im Sommer oder
Herbst eine Grundsatzentscheidung treffen wird. Die vorab veröffentlichten Schlussanträge der Generalanwältin
stimmen optimistisch.
„In einem ersten Schritt werden wir jetzt an die tschechische Regierung und die tschechischen Behörden herantreten
und ein faires, offenes Verfahren mit einer grenzüberschreitenden UVP für diese grundsätzliche Weichenstellung
der Frage einer weiteren Genehmigung für den Betrieb von Temelin einfordern. Parallel dazu bereiten wir Rechtsschritte
und politische Initiativen vor. Dazu brauchen wir auch endlich engagierte Unterstützung durch die österreichische
Bundesregierung, an die ich mich nun in einem ersten Schritt ebenfalls wenden werde“, so Anschober.
Anschober abschließend: „Je früher der Betrieb von Temelin gestoppt werden kann, desto besser. Ein Zeitfenster
für den Aufbau von Druck ist die Phase der Antragstellung auf weitere Betriebszeit. Als ersten Schritt müssen
wir daher erreichen, dass das entsprechende Verfahren kein Geheimverfahren hinter geschlossenen Türen und
dem Ausschluss der Bevölkerung und der Nachbarn mehr ist, sondern völlig transparent unter Beteiligungsmöglichkeit
und Parteistellung aller Betroffenen erfolgt, also auch der Bevölkerung in Tschechien und Österreich.
Es braucht eine grenzüberschreitende UVP mit voller Transparenz, der Kontrollmöglichkeit kritischer objektiver
Expert/innen und der Beteiligungsmöglichkeit für alle interessierten und potentiell betroffenen Nachbarn
wie auch die Bevölkerung in Österreich und Oberösterreich.“
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